Stadt Geislingen an der Steige

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Amtliche Bekanntmachungen

Seit dem 4. Juni 2020 ist die Stadtinfo nicht mehr unser amtliches Bekanntmachungsorgan. Seitdem erfolgen amtliche Bekanntmachungen übers Internet auf dieser Seite.

Wir werden aber die Bekanntmachungen weiterhin zur reinen Information für die Leser in der Stadtinfo veröffentlichen.

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Die öffentlichen Bekanntmachungen können darüber hinaus im Rathaus, Hauptstraße 1, Zimmer 202, während der üblichen Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden und sind gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten.

Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachungen können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung auch zugesandt werden.

Notbekanntmachungen erfolgen durch Aushang im Infokasten am Rathaus, Hauptstraße 1.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt zu Bauleitplänen erscheinen ergänzend im amtlichen Mitteilungsblatt (Stadtinfo) der Stadt Geislingen an der Steige.

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Nachfolgend finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen jeweils als PDF zum Download:

Weitere Informationen