Stadt Geislingen an der Steige

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Bericht zur Lärmaktionsplanung

Maßnahmenplan wurde beschlossen

Der Geislinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2017 den Maßnahmenplan zur Lärmaktionsplanung beschlossen.

Zum Maßnahmenplan 

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: 

Bereich Schiene 

Der Schienenbereich auf Geislinger Gemarkung soll als „besonders überwachtes Gleis“ eingestuft werden oder es soll eine gleichwertige Maßnahme durchgeführt werden. Mit der Einstufung als „besonders überwachtes Gleis“ ist eine Kontrolle der Schienen auf Unebenheiten verbunden, die regelmäßig in kurzen Abständen durchgeführt wird. Vorhandene Unebenheiten werden sofort ausgebessert, was zu einer deutlich verminderten Lärmentwicklung führt. Der Umsetzung dieser Maßnahme muss die Deutsche Bahn AG noch zustimmen. 

Bereich Straße 

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden alle Straßen untersucht, die pro Tag eine Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Fahrzeugen aufweisen. Auf diesen Straßen soll nun aus Lärmschutzgründen in den Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden. Tagsüber soll nach wie vor Tempo 50 gelten.

Konkret wären folgende Straßen von dieser Regelung betroffen:

·       Ortsdurchfahrt der B10
·       Karlstraße ab Wilhelmsplatz bis Wilhelmshöhe
·       Türkheimer Straße bis Panoramaweg
·       Überkinger Straße
·       Wiesensteiger Straße
·       Längental-/Rheinlandstraße von Heidenheimer Straße bis Springstraße
·       Springstraße 

Auch die Ortsdurchfahrt Eybach ist von einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Fahrzeugen betroffen, allerdings hat der Ortschaftsrat Eybach die Einführung eines nächtlichen Tempolimits mehrheitlich abgelehnt. Der Gemeinderat der Stadt Geislingen ist diesem Votum gefolgt und hat die Ortsdurchfahrt von der Maßnahme ausgenommen. 

Der Einführung eines solchen Tempolimits muss der jeweils für die Straße zuständige Straßenbaulastträger jedoch noch zustimmen. Bei Kreisstraßen erfolgt dies durch das Landratsamt Göppingen, bei Landesstraßen sowie bei Bundesstraßen jeweils durch das Regierungspräsidium Stuttgart als Vertreterin des Landes bzw. des Bundes. Die Stadtverwaltung wird daher mit den entsprechenden Genehmigungsbehörden Kontakt aufnehmen.

Flankierende Maßnahmen 

Durch ein nächtliches Tempolimit auf den oben genannten Straßenabschnitten könnten sich in einigen Bereichen unübersichtliche Geschwindigkeitsregelungen ergeben. Zum Beispiel würde auf dem Abschnitt der Werkstraße zwischen Kreuzung B10 und Talgraben nachts Tempo 30 gelten, aber auf dem kurzen Teilstück von Talgraben bis Tälesbahnstraße nach wie vor Tempo 50. Zudem gilt bereits jetzt in allen Wohngebieten in Geislingen Tag und Nacht maximal Tempo 30. 

Aus diesen Gründen hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, auch auf den nicht in die Lärmaktionsplanung einbezogenen Abschnitten der Durchgangsstraßen die Regelung nachts Tempo 30 und tagsüber Tempo 50 zu übernehmen. Auch diese flankierenden Maßnahmen wurden in der Gemeinderatssitzung am 1. Februar beschlossen. 

Dabei handelt es sich um folgende Straßenabschnitte: 

·       Hauptstr. / Helfensteinstr. / Bahnhofstr. / Heidenheimer Straße
·       Bahnhofstraße bis B10
·       Weilerstraße
·       Werkstraße von Talgraben bis Tälesbahnstraße
·       Rheinlandstraße von Springstraße bis B10
·       Oberböhringerstraße bis Ende der Bebauung 

Da es sich aber auch hier teilweise um Kreisstraßen handelt, muss auch für diese Straßen gegebenenfalls die Zustimmung des Landkreises vor der Einführung eines nächtlichen Tempolimits eingeholt werden. Auf den übrigen Gemeindestraßen kann das Tempolimit von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden sofern die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Übersichtsplan

Der folgende Übersichtsplan zeigt in rot die Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans und in blau die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen flankierenden Maßnahmen:


Zum Übersichtsplan

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