Stadt Geislingen an der Steige

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Gebühren

Verkehrswertgutachten und schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für Gutachten, für sonstige Wertermittlungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung richtet sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung.

Bei Gutachten ist der ermittelte Verkehrswert für die Festsetzung der Gebühr maßgebend. Diese setzt sich aus einer Grundgebühr und einem prozentualen vom fiktiv schadensfreien Verkehrswert abhängigen Zuschlag zusammen.

Gutachterausschussgebührensatzung

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