Stadtjäger*innen haben die Aufgabe, in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere (im Sinne des Jagdrechts) in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen. Sie arbeiten mit den Wildtierbeauftragten zusammen.
Die Jagd darf nur ausgeübt werden, sofern präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder soweit dies aus Gründen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr von Gefahren durch Tierseuchen erforderlich ist (§ 13a JWMG). Somit findet eine reguläre Bejagung von Wildtieren, wie sie im Wald und Offenland praktiziert wird (also außerhalb des befriedeten Bezirks) durch Stadtjäger*innen nicht statt. Vielmehr dient die Jagd, wie gesetzlich festgelegt, ausschließlich dem Lösen von Wildtier-Mensch-Konflikten, zur Gefahrenabwehr und Tierseuchenabwehr.
Für Geislingen sind inzwischen zwei speziell ausgebildete Stadtjäger bestellt, die sowohl tatkräftig als auch beratend bei Problemen mit Wildtieren zur Seite stehen. Im Bedarfsfall können sich Bürger*innen an die folgenden Personen wenden: