Mit der aktuellen Corona-VO vom 25.01.2021 und der Corona-VO für religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen haben sich im Bereich der Bestattungen wichtige Veränderungen ergeben:
1. Trauerfeiern werden auf maximal 100 Personen begrenzt.
2. Alle Teilnehmer bei einer Trauerfeier sind verpflichtet zur Datenerhebung ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) anzugeben
3. In den Aussegnungshallen und im Freien wird das Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenbedeckung verpflichtend festgelegt.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Corona Pandemie bitten wir die Bevölkerung Trauerfeiern möglichst in familiärem Umfeld abzuhalten und auf öffentliche Traueranzeigen zu verzichten.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis und um Unterstützung, damit eine weitere Verschärfung der Bestimmungen nicht notwendig wird! Die Gefahr der Infizierung mit dem Corona-Virus ist bei größeren Menschenansammlung immens und eine Nachverfolgung der Infizierungskette schwierig und aufwändig.
Ihre Ansprechpartnerin:
Friedhofsleiterin
Frau Fischer
07331 -305 059
0171- 866 0957
marika.fischer@geislingen.de