Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich! Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt. Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei theoretischen Prüfungen.
Siehe auch: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
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Wirtschaftsförderung
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