Kindergarten
Für einen Regelplatz in einem Kindergarten in Geislingen bitten wir um Anmeldung in der Kindergartenverwaltung. Wir machen gleichzeitig darauf aufmerksam, dass eine Warteliste besteht. Weiterführende Infos zur Anmeldung siehe bitte auf unserer Homepage via folgendem Link: https://www.geislingen.de/de/buerger/bildung/kinderbetreuung/kindergartenanmeldung
Schule
Grundschule
Kinder, die am 30. Juni 2022 mindestens sechs Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben, sind schulpflichtig.
Wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni 2016 geboren und daher bis zum 30. Juni 2022 sechs Jahre alt geworden ist, wird es im September 2022 in der Grundschule eingeschult, die für Ihren Schulbezirk bzw. Wohnort zuständig ist. Zur Schulanmeldung erhalten Sie als Eltern/Sorgeberechtigte in der Regel eine schriftliche Einladung von der Schule.
Falls Sie Zweifel daran haben, dass Ihr Kind schon bereit für die Einschulung ist, können Sie bei der Schule beantragen, dass das Kind für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Nähere Informationen dazu erteilt die zuständige Grundschule.
Wenn Ihr Kind in der Ukraine bereits die Schule besucht hat, kann es auch während des laufenden Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden.
Bei der Anmeldung legen Sie bitte das Formular „Anmeldung von geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg“ (https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/dokumente-fuer-gefluechtete-und-helfende) vor.
Weiterführende Schule - Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren
Kinder, die bereits mindestens vier Jahre lang die Schule besucht haben, werden in eine weiterführende Schule, die an die Grundschule anschließt, aufgenommen.
Es gibt folgende weiterführende Schulen:
• Hauptschule/Werkrealschule
• Realschule
• Gymnasium
• Gemeinschaftsschule
Sie können als Eltern/Sorgeberechtigte wählen, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll und es an der Schule direkt anmelden.
Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen in der Regel zunächst eine Vorbereitungsklasse (sofern an der betreffenden Schule vorhanden), in der sie die deutsche Sprache erlernen und auf den Übergang in eine Regelklasse vorbereitet werden.
Bei der Anmeldung legen Sie bitte das Formular „Anmeldung von geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern an allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg“ (https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/dokumente-fuer-gefluechtete-und-helfende) vor.
Berufliche Schule - Jugendliche ab ca. 15 Jahren
Jugendliche, die bereits mindestens 9 Jahre lang die Schule besucht haben und keine weiterführende Schule besuchen, werden in eine berufliche Schule aufgenommen.
Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen besuchen in der Regel zunächst das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse (VABO), in der sie die deutsche Sprache erlernen und auf den Übergang in eine Regelklasse vorbereitet werden.
Sie können Ihr Kind an der Schule direkt für einen Schulplatz anmelden.
Bei der Anmeldung legen Sie bitte das Formular „Anmeldung von geflüchteten und zugewanderten Schülerinnen und Schülern an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg“ (https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/dokumente-fuer-gefluechtete-und-helfende) vor.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf
Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer anderen Beeinträchtigung, die einen besonderen Unterstützungs- oder Förderbedarf haben, können von der jeweiligen Schulleitung in Absprache mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt vorläufig in inklusive Bildungsangebote der Schule oder in ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) aufgenommen werden.
Ist absehbar, dass die Schülerin oder der Schüler länger als drei Monate ein SBBZ oder ein inklusives Bildungsangebot in Baden-Württemberg besuchen wird, wird ein Verfahren eingeleitet, in dem festgestellt wird, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.
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Für Fragen rund um die Schulanmeldung stehen Ihnen der geschäftsführende Schulleiter Dominik Pertl (Grundschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum SBBZ) sowie Schulleiterin Martina Bach (Gymnasien) gerne zur Verfügung.
Herr Pertl: poststelle(@)04114133.schule.bwl.de
Frau Bach: poststelle(@)migy.schule.bwl.de