Mit Beschluss vom 7. März 2021 hat die Landesregierung eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neuen Regelungen gelten ab 8. März 2021.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Eine Auflistung der geschlossenen und offenen Branchen und die neue CoronaVO erhalten Sie nachstehend (die Ausnahmen für den Einzelhandel etc. finden Sie in der CoronaVO ab §20 ab Seite 44).
Bezogen auf die Pressemitteilung des Landkreises Göppingen wird in der Stadt Geislingen der Einzelhandel am Montag wieder öffnen unter Hygieneauflagen, da in den letzten Tagen die Inzidenz unter 50 lag. Die Feststellung des zuständigen Gesundheitsamt liegt somit vor.
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/niedrige+inzidenzwerte+der+letzten+tage+ermoeglichen+lockerungen+ab+montag.html
Notbekanntmachung des Landkreises Göppingen zur Feststellung der Inzidenz unter 50 in den letzten Tagen und zur Freigabe der Öffnung des Einzelhandels ab 8. März 2021:
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/notbekanntmachung.html
Michaela Wiedmann-Misch
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Wirtschaftsförderung
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