Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Aufruf zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren Campingplatz im Längental

Die Große Kreisstadt Geislingen an der Steige strebt den Abschluss eines langfristigen Erbbaurechtsvertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt an.

Der künftige Erbbauberechtigte verpflichtet sich auf dem Pachtgrundstück einen Campingplatz zu betreiben und die hierfür erforderliche Infrastruktur in Eigenregie zu schaffen bzw. zu erhalten und zu sanieren.

Die Neuaufteilung des Campingplatzareals sollte in der vom Gemeinderat beschlossenen Variante der Machbarkeitsstudie erfolgen, kann vom zukünftigen Betreiber aber nach seinen Vorstellungen angepasst werden.

Die Große Kreisstadt Geislingen an der Steige ist an einem zukunftsorientierten, zeitgemäßen Campingplatz interessiert, der wirtschaftlich und serviceorientiert betrieben wird. 

Diese Veröffentlichung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach UVgO, VOB/A oder VgV handelt.
 
Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen und damit um eine besondere Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Alle Kosten, die sich eventuell aus der Beteiligung an diesem Interessenbekundungsverfahren ergeben, trägt der Teilnehmer. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Großen Kreisstadt Geislingen an der Steige ist ausgeschlossen. Ihrer Interessensbekundung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Vorstellung des möglichen Erbpächters mit Referenzen
  • Bezugnahme auf die Variante der Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Platzkonzeption ggf. Darlegung von eigenen Ideen
  • Betreiberkonzept zum künftigen Betrieb des Platzes (z.B. Art und Anzahl der Plätze, Gastronomie etc.)
  • Finanzierungskonzept samt Finanz- und Investitionsplan

Die Stadtverwaltung Geislingen behält sich vor, weitere Unterlagen nachzufordern.

Die Auswertung der Interessenbekundungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung Geislingen und erfolgt durch ein noch zu bestimmendes Auswahlgremium, das sich aus Vertretern der Stadtverwaltung und Mitgliedern des Gemeinderats zusammensetzt.
Es handelt sich um die erste Verfahrensstufe zur Prüfung der Eignung von sich bewerbenden Interessenten. 

Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt bei den Stadtwerken Geislingen unter Berücksichtigung nachfolgender Wertungs-Matrix:

Kreativität / Idee / Umsetzung der Konzeption      50%
Referenzen Campingbereich                             30%
Pachtangabe                                                 20 %
Summe:                                                       100%
 
Kreativität / Idee / Umsetzung der Konzeption:
Hier erfolgt die Bewertung der Umsetzung des Projektes anhand der Einbindung in die Gegebenheiten des Umfeldes, die Idee und die Kreativität/Innovation der Konzeption. Die Wertung dieses Punktes wird durch die Mitglieder des Auswahlgremiums vorgenommen. Jedes Mitglied kann bis zu 50 Punkte vergeben. Gezählt wird der Durchschnittswert aus allen Personen im Auswahlgremium – jeweils auf- bzw. abgerundet auf volle Zahlen.
 
Referenzen Campingbereich:
30 Punkte: >= 3 Referenzen Campingbereich
20 Punkte: = 2 Referenzen Campingbereich
10 Punkte: = 1 Referenzen Campingbereich
00 Punkte: < 0 Referenzen Campingbereich
 
Pachtangabe:
20 Punkte: höchste Pacht
15 Punkte: zweithöchste Pacht
10 Punkte: dritthöchste Pacht
usw.
 
Ihr schriftliches aussagekräftiges Angebot richten Sie bitte mit den entsprechenden Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag bis zum 28.07.2024 an:

Stadtverwaltung Geislingen 
„Interessenbekundung Campingplatz“ 
Immobilienmanagement
Schlossgasse 7
73312 Geislingen an der Steige
 
Weitere Informationen zum Objekt erhalten Sie auf Anfrage bei der Stadtverwaltung Geislingen, Herr Wiedmann, Schlossgasse 7, 73312 Geislingen, E-Mail: jan.wiedmann(@)geislingen.de  

 

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.