PRESSEMITTEILUNG 30_2020 (26.03.2020)
Die Erhebung der Gebühren für Kindertagesstätten und Schulkindbetreuung wird ab April vorläufig ausgesetzt. Für betroffene Eltern bedeutet das:
1. Bei Einzugsermächtigung: Der Betrag wird von der Stadtverwaltung nicht eingezogen.
2. Wer die Gebühr normalerweise selbst überweist, braucht nicht zu überweisen.
3. Wer einen Dauerauftrag bei seiner Bank eingerichtet hat, sollte diesen für April stornieren.
Wie es im Mai weitergeht, teilt die Stadtverwaltung – angepasst an die weitere Entwicklung – spätestens am 20. April 2020 mit.
Das Geld für das Mittagessen wird ab dem ersten Schließtag zurückerstattet.
Wichtiger Hinweis: Nach Wiederaufnahme des Unterrichts bzw. des Betriebs der Einrichtungen wird über einen möglichen Erlass der Gebühren endgültig entschieden.
Diese Regelung gilt nicht für die Kinder in der Notbetreuung.