Das Büro Möhler + Partner aus Augsburg ist mit der Erarbeitung der Geislinger Lärmaktionsplanung beauftragt. Am 23. März 2016 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der Bestandserhebung vorgestellt. Bis zum 29. April hat die Bürgerschaft Gelegenheit, ihre Anregungen einzubringen.
Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm verpflichtet Städte zur Erstellung eines so genannten Lärmaktionsplanes, sofern täglich auf den Straßen mehr als 8.200 Fahrzeuge bzw. auf den Schienen mehr als 82 Züge fahren.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung des Verkehrslärms durch die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen, wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Durchfahrtsverbote für Lkw oder bessere Lenkung des Verkehrsflusses. Als Grundlage dienen so genannte Lärmkarten, die die jeweilige Lärmbelastung durch Straße bzw. Schiene darstellen.
In einem ersten Schritt wurden die vom Land bzw. Eisenbahn-Bundesamt zur Verfügung gestellten Lärmkarten von Straße und Schiene zusammengeführt und übereinandergelegt, so dass sich ein Bild der Gesamt-Lärmbelastung in Geislingen ergibt. In verschiedenen Karten wird die Lärmausbreitung durch Straße und Schiene dargestellt bzw. die konkret von zu hohem Lärm betroffenen Gebäude farbig gekennzeichnet. Der Auslösewert liegt hier bei 65 Dezibel über 24 Stunden bzw. 55 Dezibel in der Nacht. Dringender Handlungsbedarf besteht ab 70 Dezibel über 24 Stunden bzw. 60 Dezibel nachts.
Die entsprechenden Karten wurden dem Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. März vorgestellt und sind nun auf der Homepage der Stadt Geislingen (www.geislingen.de) unter dem Button „Lärmaktionsplanung“ einzusehen.
Da im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Information und Beteiligung der Bürgerschaft ein wichtiger Bestandteil ist, haben die Geislinger Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 4. und 29. April die Möglichkeit, ihre Ideen und Anregungen einzubringen.
Die Stadt möchte vor allem von den Bürgerinnen und Bürgern erfahren, von welcher Verkehrslärmquelle sie sich besonders gestört fühlen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht zu einer Verminderung dieses Lärms beitragen könnten und an welchen Orten (außer der Wohnung) ihnen Ruhe besonders wichtig ist.
Entsprechende Hinweise können bis einschließlich 29. April 2016 per E-Mail an die Adresse sonja.pfau(@)geislingen.de gesendet werden. Wer keinen Internetzugang besitzt oder Fragen zu dem Kartenmaterial hat, kann sich in dieser Zeit auch direkt an die Umweltbeauftragte Sonja Pfau wenden (Tel. 07331/24 303) bzw. in der Abteilung Stadtplanung in der Karlstraße 1 nachfragen.
Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden an das Büro Möhler + Partner weitergeleitet. Am Donnerstag, den 23. Juni werden die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung zusammen mit ersten Maßnahmenempfehlungen in der Kapellmühle präsentiert.