Alle Geislinger*innen haben ab jetzt die Möglichkeit, eine Petition online über die Homepage der Stadtverwaltung (www.geislingen.de/de/buerger/soziales-leben/buergermitwirkung/online-petition) einzureichen.
Damit setzte die Stadtverwaltung einen Gemeinderatsbeschluss um. Im Sommer 2022 hatte der Gemeinderat beschlossen, die bestehenden Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung um die Möglichkeit einer Online-Petition zu erweitern. „Gemeinsam mit dem von der gemeinnützigen Plattform openPetition bereitgestellten Petitionstool können Sie ab jetzt eine Petition auf unserer Homepage einreichen“, sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer.
Egal, ob es um Mobilität, Umwelt, Kultur oder das allgemeine Zusammenleben in Geislingen geht, zu allen Themen, die die Stadt betreffen, kann eine Petition eingereicht werden. Sollten mindestens 555 Geislinger*innen diese Petition unterstützen, muss sich der Gemeinderat mit der Angelegenheit beschäftigen. Die Unterstützung einer Petition kann online oder ganz traditionell über eine Unterschriftenliste erfolgen.
„Wir sind sehr gespannt, wie diese Form der Bürgerbeteiligung in Geislingen angenommen wird“, sagt Christine Pfundtner vom Team Bürgermitwirkung im Mehrgenerationenhaus. Bei ihr laufen die Fäden zusammen und sie koordiniert die eingehenden Online-Petitionen.
Allgemeine Info:
Jede*r Bürger*in hat das Recht, sich mit einer schriftlichen Bitte (einer Petition) an eine Behörde (hier an die Stadtverwaltung Geislingen) zu wenden. Dies ist im Artikel 17 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland so verankert. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Der / die Empfänger*in einer solchen Petition ist verpflichtet, den Brief anzunehmen und zu beantworten. Allerdings ist nicht die Verpflichtung damit verbunden, die Bitten zu erfüllen.