Das Soforthilfeprogruppe-Programm für kleine Gastronomieunternehmen kommt. Nach Medienberichten, die sich mit den uns vorliegenden Informationen decken, erhalten
- Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten 9000 Euro
- Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigen 15.000 Euro
- Betriebe bis zu 50 Beschäftigte 30.000 Euro.
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Die Soforthilfe-Beträge für Gastronomen sollen direkte Zuschüsse sein. Anträge für die Hilfsgelder sollen schon ab Mittwoch, 25. März 2020, bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden können, die Auszahlung erfolgt über die L-Bank. Hier die Telefonnummer von der IHK in Göppingen: 07161 67150.
Weitere Informationen erhalten Sie über diesen Link:
https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten/2020/soforthilfeprogramm-fuer-kleine-betriebe.html
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben, gerne direkt bei Michaela Wiedmann-Misch, Wirtschaftsförderung Stadt Geislingen an der Steige, Tel.: 07331/24-300, michaela.wiedmann-misch(@)geislingen.de