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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Weitere Informationen für Unternehmen und Start ups_ Stand 2. April 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir haben nachstehend und anbei wieder einige Informationen für Sie zusammen gestellt.
 
 
Bundesprogramm Soforthilfe
 
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200329-weg-fuer-gewaehrung-corona-bundes-soforthilfen-ist-frei.html
 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html
 
 
Das Bundesprogramm richtet sich an Unternehmen bis zu 10 Mitarbeiter. Unternehmen von 11-50 Mitarbeiter werden über das Landesprogramm bezuschusst.
 
 
Wenn ein Unternehmen bis 10 Mitarbeiter bereits die Soforthilfe beim Land beantragt hat gilt Folgendes:
Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.
 
Dies bedeutet, dass dann eine Beantragung beim Bund nur geht, wenn der Pauschalbetrag beim Landesprogramm nicht voll ausgeschöpft wurde (es ist noch ein Liquiditätsengpass vorhanden).
 
Dieses Bundesprogramm ergänzt also die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Bund und Länder haben sich am 29. März 2020 mit einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie die Anträge auf Sofort-Hilfe in den Ländern gestellt und schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können.
Die Liste der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier:
Über­sicht über die zu­stän­di­gen Be­hör­den oder Stel­len in den Län­dern (Hin­weis: Die ge­nann­ten An­sprech­part­ner kön­nen so­wohl zu Län­der-So­fort­hil­fen kon­tak­tiert wer­den, wie auch für Bun­des-So­fort­hil­fen) [pdf, 26KB]
 
Hier der Link zum Bundes-Antrag: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-30-Musterantrag-Soforthilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 
 
 
 
 
 
Es gibt eine Empfehlung vom Land BW (sowie von anderen Bundesländern auch), die Plattform www.nebenan.de  zu nutzen.
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/corona/
 
Das Nachbarschaftsnetzwerk nebenan.de ist eine Plattform, auf der sich Nachbarschaften und Quartiere online vernetzen können. Die Hilfsbereitschaft in der Nachbarschaft ist überwältigend. Die Hilfsangebote erreichen aber derzeit noch zu selten die Hilfsbedürftigen, da diese oftmals nicht online und in den sozialen Medien aktiv sind. Individuelle Angebote und Gesuche finden derzeit noch zu wenig zueinander, da neben den unzähligen lokalen Initiativen keine systematische Vermittlung stattfindet. Deshalb hat das Nachbarschaftsnetzwerk die „Coronahilfe von nebenan“ ins Leben gerufen: Hier werden Angebot und Nachfrage von lokaler Nachbarschaftshilfe gebündelt – Hilfe-Gesuche können telefonisch und online aufgegeben werden.
 
Alle Gesuche werden nach Postleitzahl sortiert ins geschützte Nachbarschaftsnetzwerk eingespielt. Nachbarn, die bei nebenan.de aktiv sind, können auf Gesuche reagieren und direkt Kontakt aufnehmen. Hilfesuchende müssen sich also nicht erst auf der Plattform registrieren.
 
Für Gewerbetreibende: https://gewerbe.nebenan.de/
 
 
 
 
Information des Deutschen Landkreistags zur Unterstützung Start-ups durch den Bund
Zu Ihrer Kenntnis eine Ankündigung, die uns über den Landkreistag Baden-Württemberg erreicht hat. Es soll für Start-ups ein spezielles Programm des Bundes geben. Siehe Anlage.
 
 
  
 
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.
 
 
Freundlich grüßt Sie
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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