Erfreuliche Nachrichten: In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen.
Unabhängig von ihrer Größe dürfen zudem Auto-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Friseurbetriebe sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen können.
Die Inhaber von Geschäften im Land sollen bis Samstag, 18. April 2020 klare Vorgaben erhalten, unter welchen Bedingungen sie kommende Woche wieder öffnen können.
Dazu soll es laut Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut eine Checkliste geben, die bisher leider noch nicht vorliegt. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen – allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
Die aktuellen Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/fahrplan-fuer-lockerungen-der-corona-beschraenkungen/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200416_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_content=Fahrplan+f%C3%BCr+Lockerungen+der+Corona-Beschr%C3%A4nkungen&pk_keyword=coronavirus
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Michaela Wiedmann-Misch
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