In der Nacht auf 23. April 2020 wurde die gemeinsame Richtlinie des Wirtschafts- und Sozialministeriums geändert. Es ist nun möglich, dass Ladengeschäfte mit mehr als 800m² öffnen dürfen sofern die bestehende Verkaufsfläche auf 800m² deutlich abgetrennt wird. Hier der entsprechende geänderte Passus aus der Richtlinie:
„2. Abtrennung von Verkaufsflächen
Geschäfte, deren Verkaufsfläche die Fläche von 800 m² übersteigt, dürfen eine Verkaufsfläche von bis zu 800 m² Fläche abtrennen und diese für den Verkauf öffnen. Die nicht genutzte Verkaufsfläche ist deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen (z. B. durch Stellwände). Die nicht genutzte Verkaufsfläche darf für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein.“
Bitte wenden Sie sich bei Fragen gerne an Fragen:
Stadt Geislingen, Michaela Wiedmann-Misch, TE 07331-24300
Stadt Geislingen, Ordnungsamt, TE 07331-24249