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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Informationen für Fitnessstudios, Beherbergungsbetriebe, Kultur und Krisenberatung für Unternehmen_25. Mai 2020

Sie erhalten nachstehend und anbei weitere wichtige Informationen:
 
 
Indoor-Sport mit Ausnahme von hochintensiver Ausdauerbelastung erlaubt
Unter Auflagen können auch Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschulen und viele weitere Einrichtungen ab dem 2. Juni den Betrieb wieder aufnehmen. Darüber hinaus gelten weitere Vorgaben, zum Beispiel zur Fläche, die einer Person zur Verfügung stehen muss. Es darf nur individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen trainiert werden. Dabei muss einer Person eine Fläche von 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Eine Ausnahme bildet hier das Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beibehalten wird. In diesem Fall können auch größere Trainings- und Übungsgruppen gebildet werden, und die Flächenvorgabe reduziert sich auf mindestens zehn Quadratmeter pro Person. Diese Regelungen gelten analog auch für den Sport im Freien, somit gilt die aktuelle Vorgabe, dass maximal fünf Personen auf einer Fläche von 1.000 Quadratmetern im Freien trainieren dürfen noch bis einschließlich 1. Juni. Im Indoor-Sport ist hochintensives Ausdauertraining, also ein Training, bei dem sich die Sportler über einen längeren Zeitraum an oder über der anaeroben Schwelle bewegen, aus Gründen des Infektionsschutzes aber weiterhin untersagt.

Auch die Hygienevorschriften, die sowohl für den Indoor-, als auch den Outdoor-Sport gelten, wurden noch einmal konkretisiert. So muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt sein, Schutzabstände bei Wegen zu und in den Sportstätten müssen sichergestellt werden und es müssen ausreichend Gelegenheiten zum Händewaschen oder alternativ Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.

 
Weitere Informationen und die Verordnung dazu finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/weitere-oeffnung-der-sportangebote-ab-2-juni/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200523_newsletter_daily&pk_source=newsletter_daily&pk_content=Weitere+%C3%96ffnung+der+Sportangebote+ab+2.+Juni&pk_keyword=coronavirus
 
 
 
 
Mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“ stellt das Land kurzfristig 2,5 Millionen Euro bereit, um Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur zu unterstützen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kultur-sommer-2020-haelt-das-kulturelle-leben-lebendig/&pk_medium=newsletter&pk_campaign=200522_newsletter_weekly&pk_source=newsletter_weekly&pk_keyword=kunst_und_kultur
 
 
 
 
Krisenberatung Corona für Unternehmen
Für betroffene Unternehmen hat das Wirtschaftsministeriums nochmals auf Beratungsmöglichkeiten und Förderprogramme verwiesen:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/krisenberatung-corona/
 
 

Weiterhin erhalten Sie nachstehend die neue CoronaVO für Beherbergungsbetriebe.

 

 

 

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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