Nachstehend erhalten Sie den Link zur aktuellen CoronaVO für Sportstätten:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/200604_KM-SM_CoronaVO_Sportstaetten.pdf
Folgendes wurde geändert: Für Tanzunterricht in Gruppen wurde die Mindestraumfläche pro Person von 40 Quadratmeter auf 25 Quadratmeter reduziert. Beim Ballett an der Stange ist ein Mindestabstand von 2,5 Metern zwischen Personen einzuhalten (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO Sportstätten).
Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie Fragen haben.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
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Wirtschaftsförderung
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