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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe startet am 1. Juli 2020 (Stand 30. Juni 2020)

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Hotel- und Gaststättenbetriebe im Land ab 1. Juli Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen.
 
Damit die dringend benötigten Hilfen schnell bei den Betrieben ankommen, werden bei der Abwicklung dieses Programms erneut die L-Bank sowie die Industrie- und Handelskammern eingebunden sein.
Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Betroffene Betriebe erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Auf eine Deckelung der Betriebsgröße wird dabei verzichtet, damit alle Betriebe im Land eine entsprechende Unterstützung erhalten können.

Der Liquiditätsengpass wird auf Basis des betrieblichen Sach-, Personal- und Finanzaufwands des Antragsstellers berechnet. Antragsteller müssen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbständige im Haupterwerb tätig sein. Das bedeutet, dass ihr Unternehmen mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Tätigkeiten in der Branche erwirtschaftet.

Für die Beantragung müssen Antragsteller das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular gemeinsam mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid ihres Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de (ab Mittwoch 1.7.2020) hochladen. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater müssen mit dem Bescheid bescheinigen, dass die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Das Antragsformular sowie das Formular zur steuerberaterlichen Bescheinigung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/)
Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bietet die Hotline der Industrie- und Handelskammern https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/stabilisierungshilfe-gastro-4831918

Ab Mittwoch, 1. Juli können Sie hierzu die Hotline der IHK unter 0711 2005 1677 kontaktieren.
 
Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.
Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie hier (Antrag im Moment noch nicht verfügbar – erst ab 1. Juli 2020):
https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/stabilisierungshilfe-gastro-4831918
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/stabilisierungshilfe-corona-fuer-das-hotel-und-gaststaettengewerbe/
 

 

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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