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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Informationen zu Überbrückungsgeld II und Stabilisierungshilfe für Hotels und Gaststätten (und Mischbetriebe!) (Stand 26. Oktober 2020)

Überbrückungshilfe II: Anträge können gestellt werden
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die durch die Corona-Pandemie in existenzielle Schwierigkeiten geraten sind, können finanzielle Unterstützung von Bund und Land bekommen.
 
Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (BUND) (Fördermonate Juni bis August 2020) konnten bis zum 9.10.2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 9.10.2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen!
 
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
 
Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/ueberbrueckungshilfe-4823850
 
 
 
Stabilisierungshilfe für Hotels und Gaststätten
 
Ab 26.10. neue Antragsformulare!
Das durch die Corona-Pandemie besonders belastete Hotel- und Gaststättengewerbe erhält eine Hilfe zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen für weitere drei Monate. Am 15. September wurde die Verlängerung und Ausweitung der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums kann nun auch der Dezember herangezogen werden.
Anträge können bis zum 20. November 2020 gestellt werden.
 
Das Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg ist nun auch für Mischbetriebe möglich. Dies sind Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Einkommens ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen. Hierfür wurde eine neue Förderstufe eingeführt: Solche Betriebe (z.B. Bäckereien mit Cafés oder Metzgereien mit Catering-Services) erhalten für einen Zeitraum von drei Monaten eine einmalige Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Anträge werden ab dem 26. Oktober 2020 angenommen und bearbeitet.

 
Die neuen Antragsformulare und Informationen zu der neuen Förderstufe finden Sie hier: https://www.stuttgart.ihk24.de/coronavirus-informationen-unternehmen/stabilisierungshilfe-gastro-4831918
 
 
 
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
 
Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de

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