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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Öffnung von Gärtnereien ab 1. März 2021 (Stand 28. Februar 2021)

Der Verkauf von Pflanzen und gartenbaulichen Erzeugnissen und des notwendigen Zubehörs ist ab 1. März 2021 in Baden Württemberg in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenbanken wieder erlaubt.

Es gelten u.a. die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Dies bedeutet:

  • Angestellte und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen. Dies gilt auch in den Außenbereichen und auf den dazugehörigen Parkplätzen.
  • In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800m² darf sich maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie in beiliegender pdf-Datei auf Seite 2 und unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
 
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfüggung.

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de
www.geislingen.de
                         
 

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