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Aktuelles aus der Wirtschaft und dem Gewerbe

Pressemitteilung Landkreis Göppingen - Wichtig für Friseurdienstleistungen und körpernahe Dienstleistungen (Stand 20. April 2021)

Nachstehend eine ganz aktuelle Pressemitteilung des Landratsamts Göppingen. In Kürze:

Für      Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein      vorheriger Schnelltest (max. 24 Stunden alt) erforderlich. Geimpfte Kunden      benötigen keinen Testnachweis  – sie müssen den Impfnachweis      vorzeigen.

Sieh auch CoronaVO des Landes Baden Württemberg (§14 Absatz 6)
 
                         
 
Was das Testen der Mitarbeiter betrifft, so ist in der CoronaVO von einem „Testkonzept“ die Rede. Was damit exakt gemeint ist kann ich Ihnen leider nicht sagen, da dies nicht beschrieben ist.
 
 
Wenn Sie Fragen haben, bitte melden Sie sich.
 
 
 

Michaela Wiedmann-Misch
 
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
 
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Tel.: 07331/24-300
Fax: 07331/24-1300
michaela.wiedmann-misch@geislingen.de
www.geislingen.de

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