Sie erhalten nachstehend einen Link zur Verfügung des Landkreises bzgl. körpernaher Dienstleistungen (gültig ab Freitag 16. April 2021):
https://www.landkreis-goeppingen.de/start/_Aktuelles/allgemeinverfuegung+koerpernahe+dienstleistungen.html
In Kürze:
Das Personal muss sich 2x pro Woche testen lassen –Selbsttests zählen nicht.
Die Kunden (auch geimpfte Kunden) benötigen einen negativen Test der nicht älter als 24 Stunden alt sein darf (es ist auf den Zeitpunkt der Abstrichentnahme abzustellen).
Die Testpflicht (i.B. auf den Kunden ) gilt nicht für Personen, die medizinisch notwendige Dienstleistungen von Dienstleistern im Gesundheitssystem in Anspruch nehmen sowie für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Der Test des Kunden muss nicht dokumentiert werden – der Kunde muss das Papier bei sich haben.
Bezüglich des Einzelhandels können wir Ihnen im Moment noch nicht sagen, in wie weit nach der Umsetzung der Notbremse durch den Bund click & collect weiterhin möglich ist.
Es gibt zur Umsetzung der Notbremse noch keine Beschlüsse und darum auch leider noch keine Informationen ab wann, wie und was umgsetzt werden muss. Tut mir sehr leid.
Testpflicht in Unternehmen
Informationen der Bundesregierung zur Testpflicht erhalten Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/testpflicht-unternehmen-1888764
Bitte melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
Fachbereich 3
Wirtschaftsförderung
Karlstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
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