Nachstehend eine ganz aktuelle Pressemitteilung des Landratsamts Göppingen. In Kürze:
Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest (max. 24 Stunden alt) erforderlich. Geimpfte Kunden benötigen keinen Testnachweis – sie müssen den Impfnachweis vorzeigen.
Sieh auch CoronaVO des Landes Baden Württemberg (§14 Absatz 6)
Was das Testen der Mitarbeiter betrifft, so ist in der CoronaVO von einem „Testkonzept“ die Rede. Was damit exakt gemeint ist kann ich Ihnen leider nicht sagen, da dies nicht beschrieben ist.
Wenn Sie Fragen haben, bitte melden Sie sich.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
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Wirtschaftsförderung
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