Die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2023 wurde am 24. Juni 2022 vom
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz veröffentlicht.
Im Programmjahr 2023 werden die Fördermittel insbesondere für die Schwerpunkte
„Innenentwicklung/Wohnen“ und „Grundversorgung“ sowie der damit verbundenen
Bürgerbeteiligung eingesetzt.
Wie in den Vorjahren sollen etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden
Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt werden.
Die Anträge sind, wie im Vorjahr, bis zum 30. September 2022 vorzulegen.
Hinweis:
Die Antragsunterlagen sind digital über die Cloud der Landesoberbehörde
IT Baden-Württemberg (BITBW) zu übermitteln. Dieses Verfahren ersetzt die
Übermittlung der Papierakte sowie alle im Verfahren vorgesehenen Mehrfertigungen.
Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass neue Formulare im Internet eingestellt wurden.
Bitte verwenden Sie die neuen Formulare.
Sämtliche weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung
Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an: Stadt Geislingen, Wirtschaftsförderung, Michaela Wiedmann-Misch, Telefon 07331-24300, E-Mail: michaela.wiedmann-misch(@)geislingen.de