Stadt Geislingen an der Steige

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Der Haushalt in der Übersicht

Interaktiver Haushaltsplan

Nach dem Umstieg auf das neue kommunale Haushaltsrecht zum Jahr 2018 können wir Ihnen jetzt den Haushalt als interaktive Grafik präsentieren. Durch Anklicken einer Grafik öffnet sich der ausgewählte Haushaltsteil mit den Informationen zum Gesamthaushalt. In den Grafiken kann man sich per Klick auf den gewünschten Grafikteil weitere Informationen zu den Erträgen und Aufwendungen anzeigen lassen. Voraussetzung ist ein kompatibler aktueller Browser wie Chrome oder Firefox.

Aus der Beratung des Gemneinderats vom 17. Januar 2018

Iris Hummitzsch

Gemeinderat diskutiert den Entwurf des Haushaltsplans 2018

Erstmals befasste sich das Gremium mit dem Haushaltsplan in neuer Form. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) wird die Kameralistik durch das moderne System der doppelten Buchführung in Konten, kurz Doppik, ersetzt. Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen bis zum Jahr 2020 ihren Haushalt nach den neuen gesetzlichen Regelungen erstellen. Die Stadt Geislingen verfährt seit diesem Jahr nach den neuen Vorschriften.                                                                                                                                                                          Rund dreieinhalb Stunden nahm der Gemeinderat den Haushalt unter die Lupe. Die Einstufung der Stadt als nicht finanzschwach
durch das zuständige Ministerium im Zusammenhang mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz begleitete das Gremium durch die gesamte Beratung. Es herrschte allgemeiner Unmut, dass die Stadt auf der einen Seite als nicht finanzschwach eingestuft wird, auf der anderen Seite aber durch das Regierungspräsidium stets angemahnt wird, ihre Einnahmemöglichkeiten voll auszuschöpfen, da ansonsten die Chance bei Förderprogrammen berücksichtigt zu werden und finanzielle Zuschüsse zu erhalten, stark gefährdet ist. Dies war auch der Grund, warum die Stadtverwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen hat, den Hebesatz für die Grundsteuern A und B von 395 v.H. auf 425 v.H. zu erhöhen. Nachdem auch die Fraktionen diesen Vorschlag in ihren Haushaltsreden aufgenommen hatten wurde dies bei 15 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen auch so beschlossen. Die Erhöhung erfolgt zunächst befristet auf drei Jahre.Mit 16 Gegenstimmen und 4 Ja-Stimmen wurde der Antrag der GAL-Fraktion auf Einstellen von 10.000 Euro für die Planung und Durchführung eines 1. Bildungsgipfels abgelehnt.  In den Haushalt aufgenommen werden je 5.000 Euro für die Absicherung des Programmanteils für die Familienzentren bei den kleinen Siedlungsstrolchen und im Einstein-Kindergarten. Mit 8 Gegenstimmen, 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen wurde jedoch abgelehnt, für die beiden Einrichtungen jeweils noch 2.500 Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Stadtkämmerer Bernd Pawlak erläuterte, dass sich zusätzlich zu den Änderungen aus der 2. Änderungsliste mit Stand 08.01.2018 die Kreisumlage um 4.300 Euro und die Finanzausgleichsumlage um 2.800 Euro erhöhe. 

Die Verabschiedung des Haushaltsplans 2018 ist für die Gemeinderatssitzung am 31. Januar 2018 vorgesehen.

Nähere Informationen finden Sie im Bürgerinfoportal
https://portal.geislingen.de/buergerinfo//infobi.asp

Anmerkung:
Dieser Artikel wurde vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den
Gemeinderat verfasst.



 

 

 

 

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