Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Bescheinigung über die Absonderungspflicht

Das Sozialministerium hat die Verordnung zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung) zum 14.09.2021 geändert. Damit einhergehend hat sich auch die Regelung für die Ausstellung der Bescheinigungen für absonderungspflichtige Personen geändert. Bislang wurde die Bescheinigungen automatisch von der Ortspolizeibehörde ausgestellt, sofern dieser vom Gesundheitsamt eine positive Person bzw. eine haushaltsangehörige Person oder engen Kontaktperson einer infizierten Person gemeldet wurde.

Zukünftig werden derartige Bescheinigungen nur noch auf Verlangen ausgestellt. Ein entsprechendes Antragsformular haben wir auf der Homepage der Stadt Geislingen an der Steige hinterlegt. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals darauf hin, dass die Bescheinigungen nur für Infizierte oder krankheitsverdächtige Personen und deren haushaltsangehörige Personen bzw. vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson qualifizierte Personen ausgestellt werden. Personen die sich aufgrund der Coronavirus-Einreiseverordnung in häusliche Absonderung begeben müssen, erhalten keine Bescheinigungen mehr.

Ebenso geändert hat sich die Absonderungsdauer für absonderungspflichtige enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen. Diese wird von 14 auf zehn Tage verkürzt (§ 4 Abs. 3 Satz 1). Ab dem fünften Tag der Absonderung ist eine Freitestung durch PCR-Testung (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1) möglich. Ab dem siebten Tag der Absonderung ist eine Freitestung allgemein durch Antigenschnelltest möglich (§ 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3). Eine Freitestung erfolgt – anders als eine Freitestung nach Einreise aus einem Hochrisikogebiet – allein durch Kenntnisnahme des negativen Testergebnisses. Eine Übermittlung des Testergebnisses an die Behörde ist für die Beendigung der Absonderung nicht erforderlich.

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.