Aufgrund eines verzögerten Versands der Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 ist es möglich, dass zwischen der Bekanntgabe des Bescheids und der ersten Fälligkeit nicht der übliche Zeitraum von einem Monat liegt.
Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass Ihnen in diesem Fall eine Karenzzeit von zusätzlichen zwei Wochen über die erste Fälligkeit hinaus eingeräumt wird, um die Zahlung fristgerecht zum 01.03.2025 zu leisten.
Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Ihre Zahlung innerhalb dieser verlängerten Frist bei uns eingeht. Ebenfalls werden wir die Bankeinzüge der vorliegenden Sepa-Mandate erst zum 01.03.2025 generieren.
Bitte prüfen Sie dennoch rechtzeitig den Eingang Ihres Grundsteuerbescheids und beachten Sie die darin enthaltenen Zahlungsinformationen.
Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter steuerverwaltung(@)geislingen.de
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.