Zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters am 06.04.2025 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Wahlscheine auf verschiedenen Wegen zu beantragen: persönlich in der Stadtverwaltung, schriftlich – beispielsweise per E-Mail oder Fax – oder einfach online auf unserer Homepage (www.geislingen.de).
Beim Aufruf des Links Wahlschein erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Handy über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt; Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice(@)geislingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte Frau Melanie Jurgans, Tel.: 07331/24253, E-Mail: melanie.jurgans(@)geislingen.de oder Frau Adriana Schnell, Tel.: 07331/24255, E-Mail.: adriana.schnell(@)geislingen.de.
Ab dem 19.03.2025 besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt bei uns vor Ort durchzuführen. Eine Wahlkabine sowie eine Wahlurne stehen zur Verfügung.