Am 15.08.2025 wird die dritte Rate der Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 fällig.
Die Zahlungspflichtigen werden an die Entrichtung der Vierteljahresraten erinnert, die auf den zuletzt zugestellten Steuerbescheiden ausgedruckt sind.
Sofern eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Vierteljahresraten abgebucht und Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.
Selbstzahler werden gebeten, ihre Zahlungen über die Kreditinstitute durch Einzahlung am Bankschalter, Scheck oder Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens abzuwickeln.
Geislingen an der Steige, 31.07.2025
Bürgermeisteramt - Fachbereich 6 - SG 6.2 Abgabenverwaltung