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Informationen für private Waffenbesitzer

Der neue Flyer 8 dient zur Information aller privaten Waffenbesitzer im Zusammenhang mit privaten Waffenankäufen und -verkäufen. Seit Inkrafttreten des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes zum 01.09.2020 sind Inhaber einer Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Waffengesetz (WaffG) verpflichtet, insbesondere Erwerb und Überlassung, aber auch den Umbau von erlaubnispflichtigen fertiggestellten Schusswaffen elektronisch anzuzeigen (vgl. § 37 WaffG). Das hat auch Auswirkungen auf die An- und Verkäufe von privaten Waffenbesitzern bei Händlern. Insbesondere ist hierbei, aber auch bei Überlassungen zwischen privaten Waffenbesitzern, die Kenntnis und Verwendung der sog. NWR-Identifikationsnummer (NWR-ID) von Bedeutung. Hierzu enthält der Flyer 8 alle wesentlichen Informationen. 

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Pressestelle
Stadt Geislingen an der Steige
Frau Christiane Wehnert
Rathaus
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Raum: 102
Tel: 07331 24 366
pressestelle(@)geislingen.de

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.

Öffnungszeiten

Rathaus (Neues), Stadtschloss & Alter Zoll
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Schubarthaus, Ordnungsamt & Bürgerservice (außer Standesamt)
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Wohngeldstelle ist dienstags geschlossen!

Standesamt (Altes Rathaus)
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag
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