Viele Hundehalter können nur schlecht nachvollziehen, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben. Da helfen auch Sätze wie: „Der macht doch nichts“ oder gar „Bleiben Sie ruhig stehen, dann beisst er nicht“ nur selten weiter. Grundsätzlich gilt: Hunde müssen im Stadtgebiet und in den Ortsteilen innerhalb der Wohnbebauung an die Leine!
So soll es zukünftig aussehen, wenn Hundebesitzer ihre Vierbeiner im Geislinger Stadtgebiet und den Ortsteilen innerhalb der Wohnbebauung ausführen: Bello und Co. müssen angeleint werden
Die Stadtverwaltung bittet deshalb alle Hundebesitzer:
Lassen Sie ihren Hund nur dann frei laufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt werden. Rufen Sie Ihren Hund zu sich und leinen Sie ihn gegebenenfalls an, wenn andere Menschen Ihnen begegnen. Dies gilt insbesondere bei Kindern, Joggern, Radfahrern, oder Menschen die Tiere bei sich führen. Nutzen Sie die Möglichkeit zur Erziehung Ihres Hundes in der Welpenschule oder Begleithundeprüfung.
Bitte achten Sie beim Ausführen ihres Hundes des weiteren darauf, dass die zwangsläufig auftretenden „Hinterlassenschaften“ nicht liegen bleiben, sondern von Ihnen beseitigt werden.
Führen Sie bitte immer eine Plastiktüte beim „Gassi-Gehen“ mit und nehmen Sie damit den Hundekot auf. Tragen Sie bitte die Tüte auf Ihrem Spaziergang so lange mit, bis Sie zu einem öffentlichen Abfalleimer kommen. Auch am Rande der Stadt, an viel begangenen Wegen und natürlich überall im Stadtgebiet gibt es Abfalleimer in genügend großer Anzahl und in zumutbaren Abständen.
Es sollte selbstverständlich sein, dass beim „Gassi-Gehen“ Kinderspielplätze und Schulhöfe gemieden werden.
Seien Sie bitte auch als HundebesitzerIn um ein sauberes Erscheinungsbild unserer Stadt besorgt! Ihre MitbürgerInnen und die Mitarbeiter des Bauhofes danken es Ihnen.
Auszug aus der Polizeiverordnung der Stadt Geislingen
Grundsätzlich sind Tiere, insbesondere Hunde, so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Tiere/Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird und dass sie nicht streunen.
Innerhalb der Wohnbebauung in Geislingen und seinen Ortsteilen besteht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und in den Grün- und Erholungsanlagen Leinenpflicht.
Auf dem Gelände des Hauptbahnhofs (einschließlich Vorplatz) und an allen Haltestellen der Verkehrsbetriebe, auf Märkten, Straßenfesten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltung mit großem Fußgängeraufkommen sind die Hunde an der Leine zu führen.
Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitzuführen.
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
In Grün- und Erholungsanlagen ist es untersagt Hunde frei herumlaufen zu lassen.