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Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Bund und Land gewähren für die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen  Zuwendungen. Aktuell  erhält die Stadt Geislingen das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz – Altstadtrand“ und das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt – Quartier bei der Martinskirche“ gefördert. Vergangenen Mittwoch informierten sich Vertreter des Wirtschaftsministeriums und Regierungspräsidiums vor Ort über den Stand der Sanierungsmaßnahmen.

OB Dehmer führte die Vertreter des Wirtschaftsministeriums und Regierungspräsidiums durch die Obere Stadt und informierte sie über den Stand der Sanierungsmaßnahmen
OB Dehmer führte die Vertreter des Wirtschaftsministeriums und Regierungspräsidiums durch die Obere Stadt und informierte sie über den Stand der Sanierungsmaßnahmen

Vergangenen Mittwoch fand ein gemeinsamer Termin mit Vertretern aus dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Kommunalentwicklung statt. OB Dehmer führte zu Beginn, unter Beteiligung von Vertreter/Innen aus der Verwaltung, durch Teile des Sanierungsgebietes Altstadtrand. Anhand von gut gelungenen Maßnahmen privater Gebäudebesitzer konnte vor Ort gezeigt werden, wie erfolgreich das Projekt bislang umgesetzt wurde. Auch dem Alten Zoll wurde ein kurzer Besuch abgestattet und alle waren sich einig, dass es sich hierbei um ein unbedingt erhaltenswertes, und über die Stadtgrenzen Geislingens hinaus wichtiges Kulturdenkmal handelt. 

Im Anschluss daran wurde das Gesehene im neu renovierten Ratssaal mit den entsprechenden Zahlen unterfüttert. Die Gäste aus Stuttgart verließen Geislingen mit dem positiven Gefühl, dass die bislang bewilligten und zum Teil auch schon geflossenen Gelder sehr gut eingesetzt worden sind. 

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert:

Sanierungsgebiet „Altstadtrand“
Der Förderrahmen beträgt 6.187.281 €. Die Finanzhilfen von Bund und Land belaufen sich auf insgesamt 3.712.369 € (60 %). Für 2017 beantragt die Stadt eine weitere Aufstockung der Finanzhilfen um ca. 1,1 Mio. Euro. Das Sanierungsgebiet „Altstadtrand“ wurde am 13.04. 2005 bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2020.

Gefördert wurden bisher die Freiflächengestaltung der Langen Gasse und Hansengasse, die Sanierung des Oberlin-Kindergartens und des MAG-Gebäudes. Außerdem wurden bisher 22 private Modernisierungsmaßnahmen gefördert. In diesem Zusammenhang möchte die Stadt den mitwirkenden Gebäudeeigentümern danken. Sie tragen wesentlich dazu bei unser Stadtbild zu verschönern und wieder attraktiv zu machen. Es wäre schön, wenn sich dadurch weitere Bürger animieren lassen könnten, etwas in ihr Gebäude zu investieren, Fördermittel sind noch vorhanden.

Die Stadt erhält für die Sanierung des denkmalgeschützten Neuen Rathauses von Bund und Land einen Zuschuss von ca. 1,7 Mio. Euro.

Sanierungsgebiet „Quartier bei der Martinskirche“
Der Förderrahmen beläuft sich auf 2.583.333 € und die Finanzhilfen von Bund und Land auf insgesamt 1.550.000 € (60 %). Das Sanierungsgebiet wurde am 07.04.2009 bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2017.

Gefördert wurden die Freistellung der Martinskirche, die Neugestaltung des Platzes vor der Martinskirche und die Freiflächengestaltung der Stockstraße. Außerdem wurde für den neuen Kinderspielplatz „Bronnenwiesen“ ein Zuschuss gewährt.

Sanierungsgebiet „Sternplatz“ (abgeschlossen)
Das Sanierungsgebiet „Sternplatz“ wurde inzwischen abgerechnet. In diesem Sanierungsgebiet wurden verschiedene Ordnungsmaßnahmen, z.B. Straßenausbau, -rückbau, öffentliche Freiflächengestaltung, Gebäudeabbrüche, eine Kanalerneuerung in der Stuttgarter Straße und 12 private Modernisierungs-maßnahmen gefördert. 

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Pressestelle
Stadt Geislingen an der Steige
Frau Christiane Wehnert
Rathaus
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Raum: 102
Tel: 07331 24 366
pressestelle(@)geislingen.de

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.

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Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

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Montag
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Standesamt (Altes Rathaus)
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