Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Ignazio Ceffalia

Ab 1. November sind Bauanträge nur noch digital möglich

Zum 1. November 2025 geht die Stadt Geislingen an der Steige einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Als untere Baurechtsbehörde führt sie das landeseinheitliche System „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) ein. Damit können alle baurechtlichen Verfahren einfach, sicher und vollständig digital abgewickelt werden – von der Antragstellung bis zur Baugenehmigung.

Bauherren, Architektinnen und Architekten reichen ihre Anträge und Unterlagen künftig bequem online über ViBa-BW ein. Das System sorgt für eine einheitliche, transparente und zeitsparende Bearbeitung.
Das digitale Verfahren umfasst sämtliche baurechtlichen Antragsarten - darunter das (vereinfachte) Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, Bauvoranfragen sowie Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen.

HIER geht’s zum Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg. 

Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht Ihnen die untere Baurechtsbehörde gerne zur Verfügung: baurecht(@)geislingen.de

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIERzur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.