Stadt Geislingen an der Steige

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In der Übersicht

Nachfolgend die aktuellen Steuern und Gebühren der Stadt Geislingen. Zu weiteren Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Rathaus gerne zur Verfügung.

Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

Grund & Gewerbesteuer

  • Hebesatz Grundsteuer A:
    445 v.H.
  • Hebesatz Grundsteuer B:
    445 v.H.
  • Hebesatz Gewerbesteuer:
    395 v.H,

 

Hundesteuer

Steuersatz:

  • Für einen Hund: 126,00 €   ab 1.1.21: 132,00 €
  • Für jeden weiteren Hund: 240,00 €   ab 1.1.21: 264,00 €
  • Für einen Kampfhund: 900,00 €   ab 1.1.21: 960,00 €
  • Für jeden weiteren Kampfhund: 1.800,00 €   ab 1.1.21: 1.920,00 €

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer 
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer ab 1.1.2021
Anmeldung Hunde 
Abmeldung Hunde  

Gebührensätze für Kinderbetreuungseinrichtungen

Benutzungsgebühren der städt. Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für weitere Informationen bitte hier klicken 

Betreuungsangebote an Schulen

Schulkindbetreuung
Benutzungsgebühren für  Betreuungsangebote an Schulen
Für weitere Informationen bitte hier klicken

Wasser & Abwasser

  • Frischwasserpreis
    2,21 EUR/m³ + 7 % MwSt. = 2,36 EUR/m³ 
  • Schmutzwasser (ab 1.1.20)
    1,60 EUR/m³
  • Niederschlagswasser:
    0,30 EUR/m³

Weitere Informationen zu den Wasserpreisen finden Sie auf der Internetseite der Energieversorgung Filstal(EVF)

Verwaltungsgebühren & Ordnungsamt-Gebühren

  • Aufstellplatzbestätigung (Spielautomaten): auf Anfrage
  • Automatenaufstellerlaubnis: auf Anfrage
  • Beglaubigung von Fotokopien: 3,00 EUR je Blatt
  • Fischereischein: Auf Lebenszeit 40,00 Euro zuzüglich Fischereiabgabe (z. Zt. 8,00 Euro jährlich), Jugendfischereischein: 15,00 Euro
  • Führerscheinantrag: 5,10 EUR zuzügl. Führerscheingebühren
  • Führungszeugnis: 13,00 EUR
  • Fundgebühr: Wertgegenstand bis 500,00 EUR 2 %; vom Mehrwert 3 %
  • Gestattung (gaststättenrechtlich): ab 30,00 EUR
  • Gewerbeauskunft: 17,00 EUR
  • Gewerbeanmeldung: 45,00 EUR
  • Gewerbeummeldung 40,00 EUR
  • Gewerbeabmeldung 30,00 EUR
  • Gewerbezentralregisterauszug: 20,00 EUR
  • Kartenführerschein: auf Anfrage
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: auf Anfrage
  • Reisegewerbekarte: auf Anfrage
  • Sperrzeitverkürzung (einmalig): auf Anfrage
  •  Waffenbesitzkarte: auf Anfrage

Meldeamt & Passamt

  • Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 EUR
  • Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung 6,00 EUR
  • Melderegisterauskunft (einfach): 9,00 EUR
  • Beglaubigung von Unterschriften: 4,00 EUR
  • Melderegisterauskunft (erweitert): 20,00 EUR
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahre: 22,80 Euro
  • Personalausweis für Personen über 24 Jahre: 37,00 Euro
  • Reisepass für Personen unter 24 Jahre: 37,50 Euro
  • Reisepass für Personen über 24 Jahre: 60,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR
  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Standesamt

  • Eheschließung: 
    • Grundgebühr
      • bei der Anmeldung der Eheschließung 65,00 €
      • wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit 110,00 €
      • wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 €
    • Eheschließung außerhalb üblicher Dienstzeiten 110,00 €
    • Samstags-Trauung zusätzlich 110,00 €
    • Durchführung und Beurkundung einer Eheschließung 45,00 €
  • Kirchenaustritt (Einzelperson): 45,00 €
  • Kirchenaustritt (Einzelperson) ermäßigte Gebühr für Schüler oder Studenten 20,00 €
  • Namenserklärung: 40,00 €
  • Geburtsurkunde: 20,00 €
  • Heiratsurkunde: 20,00 €
  • Sterbeurkunde: 20,00 €
  • Vaterschaftsanerkennung: kostenfrei
  • Ehefähigkeitszeugnis: 65,00 € (bei Auslandsbeteiligung) 110,00 €

Straßenverkehrsbehörde

Gebühren Anordnung

  • Container                                                            35 €
  • Gerüst                                                                  50 €
  • Aufgrabung                                                         50 €
  • Halbseitige Sperrung 1 Tag                             40 €
  • Halbseitige Sperrung bis 1 Woche                 75 €
  • Halbseitige Sperrung ab 1 Woche               150 €
  • Halbseitige Sperrung ab 1 Monat                215 €
  • Vollsperrung 1 Tag                                           45 €
  • Vollsperrung bis 1 Woche                               90 €
  • Vollsperrung ab 1 Woche                              180 €
  • Vollsperrung ab 1 Monat                              255 €

 Antragseingang:

  • Mehr als zwei Wochen vor Beginn            0 %
  • Weniger als zwei Wochen vor Beginn     50 %
  • Am Tag des Beginns                                100 %
  • Nach Beginn                                              150 %
  • Vor-Orttermin pro 15 Minuten                 15 €

Die oben dargestellte Auflistung stellt einen Auszug der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geislingen an der Steige dar.

Die Stadt erhebt für öffentliche Leistungen, die sie auf Veranlassung oder im Interes-se Einzelner vornimmt, Gebühren. Hierzu hat der Gemeinderat die Verwaltungsgebührensatzung erlassen.

Zur vollständigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geislingen an der Steige gelangen Sie hier.

Weitere Satzungen / Stadtrecht

Der Gemeinderat der Stadt hat weitere Satzungen erlassen, die auf das Gebiet der Stadt Geislingen an der Steige begrenzt sind.

Diese Satzungen umfassen den gesamten Aufgabenbereich der Stadt und regeln die unterschiedlichen Lebensbereiche.

Zu den wesentlichsten Satzungen der Stadt Geislingen an der Steige gelangen Sie hier.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten

Rathaus (Neues), Stadtschloss & Alter Zoll
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Schubarthaus, Ordnungsamt & Bürgerservice (außer Standesamt)
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Wohngeldstelle ist dienstags geschlossen!

Standesamt (Altes Rathaus)
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Dienstag
geschlossen

Bankverbindungen

Kreissparkasse Göppingen
IBAN: DE61 6105 0000 0006 0004 82
BIC: GOPSDE6GXXX

Volksbank Göppingen
IBAN: DE36 6106 0500 0600 7860 05
BIC: GENODES1VGP