Wie kann ich eine Privatanzeige erstatten?
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben es. Der Anzeige müssen ein bzw. mehrere Beweisfotos beigefügt werden, auf denen erkennbar ist:
- Übersichtsaufnahme der Verkehrssituation (Tatvorwurf)
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Einschlägige Beschilderung oder Markierung
Nur unter diesen Voraussetzungen können Anzeigen bearbeitet werden.
Sie können die Privatanzeige per Post oder E-Mail (bussgeldstelle@geislingen.de) an uns schicken.
Bei einem Versand per E-Mail wird die Dateiform „PDF“ empfohlen. Da die übermittelten Daten manuell eingepflegt und gespeichert werden müssen, darf die gesamte E-Mail nicht mehr als 3 MB haben und es darf pro Mail nur eine Anzeige erfolgen.
Womit muss ich rechnen, wenn ich eine Privatanzeige erstatte?
- Als Anzeigeerstatter/-in bezeugen Sie die begangene Ordnungswidrigkeit.
- Bei Akteneinsicht ist Ihr Name und Ihre Adresse für die angezeigte Person bzw. Verteidiger ersichtlich.
- Bei Erlass eines Bußgeldbescheides wird Ihr Name und Ihre Anschrift angegeben.
- Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, müssen Sie mit einer Vorladung als Zeuge/-in vor das Amtsgericht rechnen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf E-Mails mit Privatanzeigen aufgrund deren Vielzahl grundsätzlich keine Rückmeldung geben können.