Bitte beachten Sie dass, alle Kinder, die bereits mit unserem Anmeldeformular in Papierform angemeldet wurden, nochmals über das neue Online-Anmeldeverfahren angemeldet werden müssen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass die Kinderkrippe Villa Wiegestube https://villa-wiegestube.de/ und der Walddorf Kindergarten https://www.waldorfkindergarten-geislingen.de/index.html noch nicht am online Anmeldeverfahren teilnehmen.
- Die Anmeldung muss fristgerecht bis zum 15.02.2025 für das Kindergartenjahr 2025/26 (01.09.2025 bis 31.08.2026) erfolgen. Auch bei Zuzug nach Geislingen.
- Eine Anmeldung ist nur für das kommende Kindergartenjahr möglich.
- In den Geislinger Einrichtungen werden Kinder mit Wohnsitz Geislingen aufgenommen. Ausnahmen können gemacht werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Onlineportal mykitaVM. Zusätzlich zu der Wunscheinrichtung Prio 1 müssen zwei weitere Alternativeinrichtungen angegeben werden.
- Wohnortänderungen / Wegzug müssen der Einrichtung und der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Bei Wegzug aus Geislingen erlischt der Anspruch.
Eine erteilte Zusage für einen Krippen- oder Kindergartenplatz muss immer mit einer unterschriebenen Platzannahme (Rückantwort zur Zusage) von den Eltern, an die Kindergartenverwaltung der Stadt Geislingen zurückgeschickt werden. Erfolgt keine Rückmeldung, wird das Kind für das laufende und kommende Kita-Jahr nicht mehr berücksichtigt. Kinder die keine Platzzusage bekommen, bleiben auf der Warteliste und werden im Nachrückverfahren vergeben.
Hier (my KitaVM) melden Sie ihr Kind für einen Betreuungsplatz in einer Geislinger Einrichtung an. Hierbei bekommen Sie auch Informationen über Kindertageseinrichtungen mit Angeboten, Betreuungszeiten und AnsprechpartnerInnen.
Platzvergabe
Die Platzvergabe erfolgt nach dem Anmeldestichtag 15.02.2025.
Die Verwaltung und die Einrichtungen versuchen gemeinsam nach den Wünschen unter Berücksichtigung der Vergabekriterien und Erfordernissen aller Familien, der Platzvergabe gerecht zu werden. Leider ist es nicht immer möglich, einen Platz in der von Ihnen gewünschten Einrichtung zu garantieren.
Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie mindestens zwei alternative Einrichtungen angeben.
Vergeben werden die Plätze nach den Ortsteilen, der Anschlussbetreuung (Krippe), den Geschwisterkindern, dem Nachweis des alleinigen Sorgerechts und dem Alter des Kindes. In der Krippe und der Ganztagesbetreuung werden die Plätze vorrangig an Kinder berufstätiger Eltern vergeben.