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Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 67 "Freiflächen Photovoltaikanlage Eybach (Christofshof)" - förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB

Bebauungsplan Nr. 67

„Freiflächen Photovoltaikanlage 

Eybach (Christofshof)“

Beschluss zur förmlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2026 die förmliche Auslegung des oben genannten Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden Unterlagen:
 
Anlage 1: Lageplan zum Bebauungsplan vom 13.01.2026
Anlage 2: Textteil zum Bebauungsplan vom 13.01.2026
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan vom 13.01.2026
Anlage 4: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 30.08.2024 / 20.08.2025
Anlage 5: Umweltbricht zum Bebauungsplan vom 13.01.2026
Anlage 6: Abwägung mit Beschlussempfehlungen

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Gemeinderat hatte in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.2024 (GRD 113/2024) die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
 
Die frühzeitige Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich
19.12.2024 statt. Dabei gingen 19 Stellungnahmen ein.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand ebenfalls in der Zeit vom 18.11.2024 bis einschließlich 19.12.2024 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
 
Ein großer Teil der Stellungnahmen beschäftigte sich damit, dass der Bebauungsplan im Widerspruch zu den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans steht (Überplanung eines Regionalen Grünzugs). Nachdem die Regionalversammlung am 03.12.2025 die
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Satzung beschlossen hat, sind diese Bedenken ausgeräumt.
 
Wegen der Aufnahme der Erschließungswege zur L 1164 (Feldwege im Privateigentum) in den Geltungsbereich hat sich das Plangebiet geringfügig vergrößert. Die Größe des Geltungsbereichs bleibt aber weiterhin bei dem Ca-Wert von 16,5 ha.
 
Umweltbezogene Informationen:
Des Weiteren sind jetzt die artenschutzrechtlich notwendigen Ausgleichsmaßnahmen unter anderem für die Feldlerche in der Planung dargestellt. Im Plangebiet wurden zwei Feldlerchenreviere gefunden. Für diese sind CEF-Maßnahmen (Continuous Ecologoical Funktionality-measures = vorgezogene Umweltmaßnahmen im Bereich des Artenschutzes) erforderlich. Als funktionserhaltende Maßnahme werden auf 0,2 ha Fläche Ackerrandstreifen angelegt. Die CEF-Maßnahme muss im Vorgriff erfolgen.
 
Weitere Änderungen sind die Anlage von extensivem Grünland innerhalb der Umzäunung, um eine artenreiche Magerwiese zu erreichen, sowie die Anlage von Blühstreifen außerhalb der Umzäunung, die die PV-Anlage umranden. Diese werden als mehrjährige Blühstreifen mit einer Standzeit von 5 Jahren angelegt. Die Ansaat hat innerhalb eines Jahres nach der Inbetriebnahme zu erfolgen.
 
 
Die Verwaltung wurde beauftragt, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
 
Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus den o.g. Unterlagen (Anlagen 1 - 6) kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
 

13.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

 
über die Homepage der Stadt Geislingen unter https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung eingesehen und bezogen werden.
 
Zusätzlich liegen die oben genannten Unterlagen
 
während der Sprechzeiten:
 

Montag bis Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag

14:00 Uhr – 17:00 Uhr

 
im Stadtbaumamt Geislingen, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen an der Steige (Alter Zoll) im Foyer des 1. Obergeschosses, zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit öffentlich aus.
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
 
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist schriftlich oder zur Niederschrift sowie digital unter der oben genannten Adresse bzw. unter stadtplanung@geislingen.de abgegeben werden.
 
Die Internetadresse unter der die oben genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie die Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
 
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
 
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
 
BÜRGERMEISTERAMT
 
 
Geislingen, den 10.04.2026

Öffentliche Bekanntmachungen siehe Stadtinfo

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Stadtentwicklung
Stadt Geislingen an der Steige 

Herr Andre Wolf
Alter Zoll, Raum 1.4
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 387
Fax 07331 24 1387
andre.wolf(@)geislingen.de

Weitere Ansprechpartner

Nadine Willmann
Alter Zoll, Raum 1.5
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 389
Fax 07331 24 1389
nadine.willmann(@)geislingen.de

Hans-Peter Späth
Alter Zoll, Raum 1.5
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 388
Fax 07331 24 1388
hans-peter.spaeth(@)geislingen.de