Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen für das Sondergebiet Freiflächen Photovoltaik-Anlage Christofshof Geislingen / Eybach
förmlichen öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 30.03.2026 hat der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Kuchen und Bad Überkingen die Änderungen des Flächennutzungsplanes für Geislingen/Eybach (Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-Anlage Christofshof), beschlossen. Sowie die Auslegungen der oben genannten Änderungen gemäß § 3 (2) BauGB und die formelle Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanes durchgeführt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Geislingen mit den Gemeinden Bad Überkingen und Kuchen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2025 (GRD 030/2025) u. a. die Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung eines Sondergebiets für das Gebiet Geislingen Eybach (Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaik-Anlage Christofshof) und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt. Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 23.04.2025 bis einschließlich 13.06.2025 statt. Dabei gingen die in Anlage 4 (mit Abwägungsvorschlägen) aufgelisteten Stellungnahmen ein.
Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen beschäftigt sich damit, dass die Planung im Widerspruch zu den Zielen des rechtskräftigen Regionalplans steht (Überplanung eines Regionalen Grünzugs). Nachdem die Regionalversammlung am 03.12.2025 die
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen als Satzung beschlossen hat, sind diese Bedenken ausgeräumt.
Der Lageplan mit Begründung, spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, sowie Abwägungstabelle jeweils vom 13.01.2026 / 20.08.2025, liegt nach § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 13.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
während der Sprechzeiten an den unten aufgeführten Orten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
- In Geislingen im Sachgebiet 3.3 Stadtentwicklung, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen, Alter Zoll, 1. OG, Foyer
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, jeweils 8 Uhr bis 12 Uhr und zusätzlich am Montag und Donnerstag, jeweils 14 Uhr bis 17 Uhr
- In Kuchen, Marktplatz 11, 73329 Kuchen, Rathaus, 1. OG, vor Zimmer 14 (Flur)
Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und Montag und Donnerstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und am Mittwoch von 14.30 Uhr bis 18 Uhr
- In Bad Überkingen, Gartenstraße 1, 73337 Bad Überkingen, Rathaus, Foyer Erdgeschoss
Sprechzeiten: Montag und Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr, Dienstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 16 Uhr bis 19 Uhr und Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15.30 Uhr
Die Öffentlichkeit (dazu gehören auch Kinder und Jugendliche) kann sich innerhalb der oben genannten Frist bei den oben genannten Orten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und sich zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift äußern.
Zeitgleich werden die berührten Behörden und betroffenen sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Zusätzlich können die Unterlagen in dieser Zeit auch auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:
- Stadt Geislingen: https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung
- Der Gemeinde Kuchen: https://www.kuchen.de/flaechennutzungsplan
- Der Gemeinde Bad Überkingen: https://www.bad-ueberkingen.de/de/rathaus-verwaltung/bebauungsplaene
Einwände, Anregungen und sonstige Hinweise können durch jedermann innerhalb der oben genannten Frist über stadtplanung@geislingen.de oder schriftlich in den oben genannten Adressen der jeweiligen Gemeinden abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 (3) Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, die nicht oder nicht rechtzeitig gelten gemacht, aber geltend gemacht hätten können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen der Bürgerschaft personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinsamen Ausschuss anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Geislingen an der Steige, den 10.04.2026
Ignazio Ceffalia
Vorsitzender der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft