Stadt Geislingen an der Steige

Seitenbereiche

  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Volltextsuche

Ich Suche

Seiteninhalt

Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 57/1 "Tierheim" im Stadtbezirk Türkheim - Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2026 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
 
Maßgebend ist der Lageplan des Stadtbauamtes Geislingen - Sachgebiet Stadtentwicklung - mit Textteil und Begründung (einschließlich Umweltbericht), jeweils vom 20.04.2026, sowie die schalltechnische Untersuchung der Accon GmbH vom 13.05.2025 sowie Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen von Ackervögeln des Bio-Büro Schreiber vom 29.01.2026.
 
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in einem Abwägungspapier zusammengefasst. Die Abwägungsvorschläge der Stadtverwaltung und die damit verbundenen Änderungen an den Planunterlagen wurden in der Sitzung am 20.05.2026 beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden Unterlagen:
 
 
ANLAGE 1:     Dem Lageplan vom 20.04.2026
 
ANLAGE 2:     Dem Textteil vom 20.04.2026
 
ANLAGE 3:     Der Begründung vom 20.04.2026
 
ANLAGE 4:     Schalltechnische Untersuchung des Büro Accon vom 13.05.2025
 
ANLAGE 5:     Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen von Ackervögeln des Bio-Büro Schreiber vom 29.01.2026
 
ANLAGE 6:     Zusammenfassung wesentlicher umweltrelevanter Stellungnahmen
 
 
Das ca. 0,64 ha große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Geislinger Stadtbezirks Türkheim und umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 2064.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
 
Planungsrechtlich ist das Areal des Tierheims nach derzeitigem Stand als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten, wodurch eine Entwicklung und Umstrukturierung nicht möglich war. Aus diesem Grund wird die Aufstellung eines Bebauungsplans nötig, um zum einen die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden baulichen Anlagen sowie die benötigte Erweiterung des Geländes nach Norden gewährleisten zu können.
 
 
 
Umweltbezogene Informationen:
 
Umweltbezogene Informationen sind dem Umweltbericht zu entnehmen, der Teil des Bebauungsplanes ist. Im Umweltbericht wird dargestellt, ob die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung beeinträchtigt werden. Demnach ist mit folgenden Beeinträchtigungen zu rechnen:
 
 

  • Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden und Fläche durch Versiegelung.
  • Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch und Gesundheit durch Lärmemissionen kann durch die in Auftrag gegebene schalltechnische Untersuchung verneint werden.
  • Eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Tiere im Form von Brutvögeln kann durch die durchgeführten Begehungen im Rahmen der Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen von Ackervögeln ebenfalls ausgeschlossen werden.

 
 
Bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Gutachten sind:
 
Stellungnahmen:

  • Regierungspräsidium Freiburg - Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe – Schreiben vom 10.11.2025. Die darin enthaltenen Hinweise zur Beschaffenheit des Untergrundes wurden in den Textteil unter IV. Hinweise Nr. 2 „Geotechnische Hinweise“ übernommen.
  • Landratsamt Göppingen - Schreiben vom 24.11.2025. Die Hinweise, dass die zu pflanzenden Gehölze gebietseigen sein müssen, also aus dem Vorkommensgebiet 5.2 „Schwäbische und Fränkische Alb“ stammen müssen, und nur heimisches Saatgut zu verwenden ist, wurden in den Textteil übernommen. Darüber hinaus wurden Hinweise und Anregungen zum Umweltbericht vorgebracht.

 
 
Gutachten

  • Schalltechnische Untersuchung des Büro Accon vom 13.05.2025
  • Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen von Ackervögeln des Bio-Büro Schreiber vom 29.01.2026

 
 
 
 
Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
 
Prüfen der Ausgleichsrelevanz des geplanten Vorhabens. Prüfen artenschutzrelevanter Eingriffe in den Naturhaushalt; Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sind durch die Ausweisungen des Bebauungsplanes „Tierheim“ im Stadtbezirk Türkheim auszuschließen.
 
 
Der Bebauungsplan liegt nach § 3 (2) BauGB mit Textteil, Begründung und Umweltbericht
 
 

vom 15.06.2026 bis 17.07.2026 einschließlich
 
 
während der Sprechzeiten:

 

 

Montag bis Freitag              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag und Donnerstag     14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

 


 
im Stadtbauamt Geislingen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Hauptstraße 24 (Alter Zoll), 73312 Geislingen an der Steige, im Foyer des 1. Obergeschosses, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Im Stadtbauamt Geislingen, Sachgebiet Stadtentwicklung, Hauptstraße 24 (Alter Zoll), 73312 Geislingen an der Steige, 1. OG, Zimmer 1.5, besteht in dieser Zeit die Möglichkeit zur Erläuterung und Erörterung der Planung.
 
 
Es liegt kein wichtiger Grund für eine Verlängerung der in § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten Regelfrist für die Dauer der Auslegung vor. Weder das Plangebiet noch die vorgesehenen Festsetzungen weisen Besonderheiten auf, die einen über das übliche Maß hinausgehenden zeitlichen Aufwand erfordern würden.
 
Die Öffentlichkeit, dazu gehören auch Kinder und Jugendliche, kann sich innerhalb der oben genannten Frist beim Stadtbauamt Geislingen / Sachgebiet Stadtentwicklung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Über die öffentliche Auslegung hinaus bestehen keine weiteren leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB.
 
Die Unterlagen zum Bebauungsplan können im genannten Zeitraum auch im Internet unter https://www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerbeteiligung-bei-bauleitplanverfahren/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung, eingesehen werden.
 
Wir weisen darauf hin, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der     Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplans, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
 
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in aller Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen (Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden.
 
 
BÜRGERMEISTERAMT
 
 
Geislingen, den 12.06.2026

Öffentliche Bekanntmachungen siehe Stadtinfo

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Stadtentwicklung
Stadt Geislingen an der Steige 

Herr Andre Wolf
Alter Zoll, Raum 1.4
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 387
Fax 07331 24 1387
andre.wolf(@)geislingen.de

Weitere Ansprechpartner

Nadine Willmann
Alter Zoll, Raum 1.5
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 389
Fax 07331 24 1389
nadine.willmann(@)geislingen.de

Hans-Peter Späth
Alter Zoll, Raum 1.5
Hauptstraße 24
73312 Geislingen an der Steige
Telefon 07331 24 388
Fax 07331 24 1388
hans-peter.spaeth(@)geislingen.de