Das Wassergesetz Baden-Württemberg (§ 32 Abs. 6 WG) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den von ihnen unterhaltenen Gewässern durchzuführen. Innerhalb der Gemarkungsgrenzen ist die Stadt Geislingen an der Steige unter anderem für die Eyb zuständig. Daher führt die Stadt am Donnerstag, 23.10.2025, gemeinsam mit dem Landratsamt Göppingen eine Gewässerschau entlang der Eyb durch.
Eine Gewässerschau ist eine behördliche Begehung von oberirdischen Gewässern, bei der deren Zustand, die Unterhaltung sowie mögliche Gefahren überprüft werden. Dabei werden auch die Uferbereiche sowie das für den Hochwasserschutz und die ökologische Funktion notwendige Umfeld in die Begutachtung einbezogen. Ziel ist es, Mängel und Gefahren frühzeitig zu erkennen und deren Beseitigung einzuleiten.
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Der Träger der Unterhaltungslast ist gemäß § 101 WHG grundsätzlich dazu berechtigt, Grundstücke und Anlagen am Gewässer zu betreten. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden im Vorfeld noch einmal gesondert informiert.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ans Sachgebiet 3.2 Tiefbau, Herr Alexander Siepen, Tel. 07331-24-428.