Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Ignazio Ceffalia

Aktuelle Verkehrsstörungen und Straßensperrungen

Unser Ziel ist es, die Lebensqualität unserer Bürger*innen langfristig zu sichern. Damit Sie sich über Dauer und Art von Verkehrsbeeinträchtigungen informieren können, geben wir hier vom Ordnungsamt genehmigte Baumaßnahmen mit größeren Verkehrsbeeinträchtigungen bekannt.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen und Anwohner*innen um Verständnis für diese Maßnahmen.

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Im Stadtgebiet sieht man immer wieder kleinere Baustellen – meist auf Gehwegen. Dabei handelt es sich überwiegend um Bauarbeiten im Auftrag von Netzbetreibern für Internet- und Telefonanschlüsse. Der Grund sind dafür häufig Störungen im Netzbetrieb oder auch Anschlussarbeiten für neue Leitungen.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet alle betroffenen Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen um Verständnis für diese Maßnahmen, die für stabile und schnelle Netzanbindung im Stadtgebiet sorgen.

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Vollsperrung der Türkheimer Straße vom 25. August bis voraussichtlich 8. September 2025
Vollsperrung der Türkheimer Straße vom 25. August bis voraussichtlich 8. September 2025

Information vom 11.08.2025 + Update vom 14.08.2025

Vollsperrung der Türkheimer Straße vom 25. August bis voraussichtlich 8. September 2025

Die Stadtverwaltung informiert, dass die Türkheimer Straße, genauer gesagt der Bereich zwischen der Zeppelinstraße sowie Hausnummer 22, im Zeitraum vom 25. August 2025 bis voraussichtlich 8. September 2025 voll gesperrt werden muss. Grund sind abschließende Arbeiten an der neuen Wasserhauptleitung sowie deren endgültige Anbindung an das moderne Leitungssystem durch die EVF.

Während der Bauarbeiten ist die Ein- und Ausfahrt in die Kernstadt über die Türkheimer Steige nicht möglich. PKW können die Umleitung über Wittingen nehmen, LKW werden über Nellingen – Oppingen - Reutti umgeleitet.

Derzeit erfolgt die Wasserversorgung in diesem Bereich noch über eine provisorische Notleitung. Um die sichere Versorgung der Anwohnerinnen und Anwohner dauerhaft zu gewährleisten, ist die Maßnahme dringend und nicht verschiebbar.

Die Stadtverwaltung ist sich bewusst, dass eine Vollsperrung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Verkehrsteilnehmende belastend ist, und versucht, solche Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Wo es technisch und verkehrlich machbar ist, werden Alternativen umgesetzt – so konnte beispielsweise bei der aktuellen Brückensanierung auf der B10 (Filsbrücke) eine beantragte Vollsperrung durch das Regierungspräsidium Stuttgart in eine halbseitige Sperrung umgewandelt werden.

Aus bautechnischen Gründen ist eine Vollsperrung in der Türkheimer Straße jedoch unumgänglich: Bei einer Teilsperrung wäre die verbleibende Fahrbahnbreite zu gering, um die Arbeiten sicher auszuführen und gleichzeitig einen geordneten Verkehrsfluss zu gewährleisten. Zudem besteht hangseitig ein deutlicher Höhenunterschied zwischen Fahrbahn und den angrenzenden Gebäuden. Um diesen zu überwinden, ist ein entsprechend großzügiger Arbeitsraum erforderlich. Die notwendigen Arbeiten finden auch im Kreuzungsbereich statt – eine sichere Teilsperrung ist aufgrund der beengten Verhältnisse, der erforderlichen Verkehrsführung und der Tiefe der Baugrube nicht möglich. Die Vollsperrung folgt daher auch den verkehrsrechtlichen Vorgaben, an die wir gebunden sind. Die beauftragte Baufirma ist jedoch ausdrücklich angehalten, die Sperrung so kurz wie möglich zu halten.

Während der Vollsperrung gilt:

  • Rettungskräfte können im Notfall jederzeit passieren.
  • Die Entsorgungsunternehmen sind informiert, Abfuhrtermine bleiben gewährleistet.
  • Eine Umleitungsstrecke wird eingerichtet und entsprechend beschildert.

Die Arbeiten finden bewusst in der Ferienzeit statt, um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Der Kolpingweg ist als Umleitungsstrecke nicht geeignet.

Ein Aufschub ist nicht möglich: Im kommenden Jahr steht die Vollsperrung der Geislinger Steige an, für die die Türkheimer Straße als offizielle Umleitungsstrecke dient. Eine Verschiebung dieser Arbeiten würde bedeuten, dass sie frühestens 2027 stattfinden könnten – mit entsprechend langen Einschränkungen für die Wasserversorgung.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für diese notwendige Baumaßnahme. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit und Infrastruktur nachhaltig zu sichern – zum Wohl aller Anwohnerinnen und Anwohner.

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Information vom 30. Juli 2025 - Information vom Regierungspräsidium Stuttgart

B 10: Sanierung der Filsbrücke in Geislingen an der Steige (Landkreis Göppingen) - Halbseitige Sperrung an zwei Wochenenden

Ab dem 8. August 2025 beginnt die Sanierung der Filsbrücke auf der B 10 in Geislingen an der Steige. Dafür muss der Bereich an zwei Wochenenden halbseitig gesperrt und mit einer Ampel geregelt werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart beginnt ab Freitag, 8. August 2025, mit der Sanierung der rund 30 Meter langen Filsbrücke auf der B 10 in Geislingen an der Steige. Zudem wird auf einer Länge von etwa 80 Metern der Straßenbelag erneuert.

Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten, jeweils an einem Wochenende, und erfordern eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn. Währenddessen wird der Verkehr durch eine Baustellenampel geregelt:

  • 1. Bauabschnitt: Fahrtrichtung Göppingen, von Freitag, 8. August 2025, 20 Uhr, bis Montag, 11. August 2025, 5 Uhr
  • 2. Bauabschnitt: Fahrtrichtung Ulm / Stadtmitte, von Freitag, 15. August 2025, 20 Uhr, bis Montag, 18. August 2025, 5 Uhr

Der bestehende Brückenbelag ist stark verdrückt, außerdem befinden sich die Abdichtung und die Entwässerung in einem schlechten Zustand. Diese Mängel werden durch die Sanierung umfassend behoben.

Um die Verkehrsbehinderungen auf der stark befahrenen B 10 so gering wie möglich zu halten, finden die Arbeiten ausschließlich an den Wochenenden und überwiegend nachts statt.
 
Verkehrsregelungen während der Bauzeit:
Die Ampelanlagen an der Einmündung Im Espan, an der Straßenmeisterei sowie an der Rheinlandstraße / Oberböhringer Straße werden während der Bauzeit abgeschaltet. Das Einbiegen von der Rheinlandstraße sowie der Oberböhringer Straße auf die B 10 (Stuttgarter Straße) ist nicht möglich. Hierfür werden Umleitungen ausgeschildert. Der Verkehr aus Oberböhringen wird über die Filsstraße und Friedenstraße zur B 10 geleitet. Der Verkehr auf der L 1221 aus Richtung Böhmenkirch, wird auf die Werkstraße zur B 10 geleitet. Auch für Radfahrende ist eine Umleitungsstrecke über die Bergwiesenstraße und Oberböhringer Straße eingerichtet.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Einschränkungen.

Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wird empfohlen, die Baustelle weiträumig zu umfahren.

Mit dem Bau investiert der Bund insgesamt rund 450.000 Euro in den Erhalt der Infrastruktur.

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Information vom 21.07.2025 + Update vom 24.07.2025 + Update vom 14.08.2025

Verkehrsbeeinträchtigung in der Albwerkstraße (bis 05.09.2025)
Derzeit ist die Albwerkstraße aufgrund von Leitungsarbeiten voll gesperrt.

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Information vom 17.06.2025 + Update vom 11.08.2025

Verkehrsbeeinträchtigung in der Burgstraße (bis 30.08.2025)
Aufgrund der Erneuerung von Gas- und Wasserleitungen muss in der Burgstraße eine Vollsperrung eingerichtet werden. Fußgängerinnen und Fußgänger werden über die Hohenstaufenstraße und Eybstraße umgeleitet. Die Haltestellen „Krankenhaus (Seebach)“ und „Pauluskirche“ entfallen während der Bauzeit ersatzlos.

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Information vom 12.03.2025

Verkehrsbeeinträchtigung in der Hohenstaufenstraße (07.04.2025 – 06.10.2025)
Aufgrund von Kranarbeiten in der Sedanstraße 7- 9 muss in der Hohenstaufenstraße eine halbseitige Straßensperrung eingerichtet werden. Zudem werden in der Sedanstraße und Hohenstaufenstraße Halteverbote aufgestellt.

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Information vom 12.02.2025

Verkehrsbeeinträchtigung auf der K 1440 aufgrund des Wittinger Stoppelcross Events (19.09.2025 – 22.09.2025)
Die Geschwindigkeit auf der K 1440 zwischen Wittingen und Türkheim wird von 70 km/h auf 50 km/h reduziert.

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Information vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 14.01.2025

B 10 - ab Frühjahr 2026: Zeitplan des zweiten Bauabschnitts zwischen Geislingen und Amstetten (Landkreis Göppingen)

Das Regierungspräsidium Stuttgart saniert die B 10 zwischen Geislingen an der Steige und Amstetten. Im zweiten Bauabschnitt der B 10 zwischen der Schimmelmühle und der Einmündung der K 1440 bei Wittingen werden Stützbauwerke neu errichtet und saniert. Außerdem werden die Entwässerungseinrichtungen sowie die Fahrbahndecke erneuert. Die Arbeiten sollen voraussichtlich im Frühjahr 2026 beginnen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart saniert die B 10 vom Friedhof am Ortsausgang von Geislingen an der Steige in Richtung Amstetten bis zur Abzweigung der K 1440 nach Wittingen auf einer Gesamtlänge von rund drei Kilometern. Vorgesehen sind eine Fahrbahnerneuerung und die Sanierung der bestehenden Bauwerke. Die Baustrecke befindet sich im Wasserschutzgebiet, daher werden die Entwässerungseinrichtungen und die Fahrzeugrückhaltesysteme an die entsprechenden Anforderungen angepasst. Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitte (BA) unterteilt. Als Vorabmaßnahme wurde bereits der Bau eines Regenrückhalte- und –klärbeckens umgesetzt. Im vergangenen Jahr wurde dann der erste BA zwischen dem Ortsausgang von Geislingen und der Schimmelmühle umgesetzt. Im ersten BA wurde zudem ein Geh- und Radweg neu gebaut.

Während der 1. BA im vergangenen Jahr gebaut wurde, hat das Regierungspräsidium die Planungen für den 2. BA weiter vorangetrieben. Dabei hat sich gezeigt, dass der Bau während der gesamten Zeit aus Arbeitsschutzgründen nur unter kompletter Vollsperrung durchgeführt werden kann. Die verbleibende Restfahrbahnbreite reicht nicht für eine einbahnige Verkehrsführung aus. Auch unter Ausnutzung aller Beschleunigungsmöglichkeiten ist von einer Bauzeit von mindestens einem halben Jahr auszugehen.

Die Arbeiten müssen europaweit ausgeschrieben werden. Aufgrund der Bauzeit und der Vorlaufzeit ist eine vollständige Umsetzung der Arbeiten im Jahr 2025 nicht mehr möglich. Da vermieden werden soll, mit der Baustelle und der Vollsperrung in die Winterpause hineinzulaufen, ist vorgesehen, die Maßnahme in diesem Jahr nicht durchzuführen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, die Arbeiten im Sommer 2025 auszuschreiben und dann im Frühjahr 2026 zu beginnen. Die Arbeiten können dann voraussichtlich im Herbst 2026 abgeschlossen werden. Dies steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Der Geh- und Radweg zwischen der Schimmelmühle und der K 1440 kann voraussichtlich nicht während der gesamten Bauzeit genutzt, sondern muss teilweise gesperrt werden. Der ÖPNV muss während der Maßnahme ebenfalls die Umleitung nutzen.

Die An- und Abfahrt von Geislingen kommend zur Straub Mühle und zum Café/Restaurant wird jederzeit möglich sein.

Die Umleitungen erfolgen wie im ersten BA und werden ausgeschildert. Der Verkehr wird während der Arbeiten zwischen Geislingen an der Steige und Amstetten über die L 1230-Geislingen und L 1232–Türkheim – Nellingen – Oppingen – Amstetten und umgekehrt umgeleitet.

Aufgrund der genannten Einschränkungen und der generell sehr hohen Verkehrsbelastung auf der B 10 empfiehlt das Regierungspräsidium, diesen Bereich während beiden Bauphasen weiträumig zu umfahren beziehungsweise möglichst auf alternative Verkehrsmittel (ÖPNV) umzusteigen.

Der Bund investiert mit der Maßnahme rund 8,7 Millionen Euro in den Erhalt der Infrastruktur.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um ihr Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

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Update vom 07.08.2024 + 09.12.2024 + 31.03.2025 + Update vom 22.05.2025

Verkehrsbeeinträchtigung in der Glockengasse (bis 31.07.2025)
Aufgrund von Fassadenarbeiten muss die Glockengasse am Sonne-Center voll gesperrt werden.

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Information vom 10.06.2024 + Update vom 23.01.2025

Verkehrsbeeinträchtigung im Luise-Hainlen-Weg (bis zum 13.10.2025)
Aufgrund von Randstein- und Asphaltarbeiten muss der Luise-Hainlen-Weg halbseitig gesperrt werden.

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Information vom 04.06.2024

Verkehrsbeeinträchtigung im Kolpingweg
Aufgrund des Starkregens der vergangenen Tage kam es im Kolpingweg zu einem Hangrutsch. Vertreter der Stadt waren zusammen mit einem Geologen umgehend vor Ort und haben entschieden, den Bereich aus Sicherheitsgründen ab sofort zu sperren.

Die Zu- und Abfahrt für die Anwohnerinnen und Anwohner wird durch eine Ampelschaltung im Bereich des oberen Kolpingwegs geregelt, die Einbahnstraßenregelung ist somit aufgehoben. 

Wie lange die Sperrung andauern wird, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Jetzt müssen erstmal die weitere Entwicklung an dem betroffenen Hang sowie die Planungen, wie hier weiter vorgegangen wird, abgewartet werden.

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Weiterführende und überregionale Infos auch unter:

VerkehrsInfo BW

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
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Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
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Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.