Auf den Geislinger Friedhöfen werden auch Bestattungen im Kolumbarium, in Gemeinschaftsgrabanlagen und im Baumgrab angeboten. Von vielen werden diese Bestattungsformen nicht nur deswegen gewählt, weil damit kein Pflegeaufwand verbunden ist, sondern weil auch die Anlagen einen einheitlichen und immer gepflegten Eindruck machen. Deshalb hat der Gemeinderat in der Friedhofsatzung Regelungen getroffen, um dieses Gesamtbild zu garantieren.
So sind bei den Kolumbarien, bei den Baumgräbern und bei den Gemeinschaftsgrabanlagen mit Grabplatten, das Ablegen und Anbringen von Blumen, Pflanzschalen und sonstigen floristischen Gebinden sowie Grablichter und Grablaternen nicht zulässig.
Nur bei den Gemeinschaftsgrabanlagen mit Grabstelen ist individueller Grabschmuck in Vasen zusätzlich möglich. Weihwasserbehälter, Grablaternen und ähnliche Ausstattungen sind nur dann zulässig, wenn sie von den Steinmetzen passend zu den Stelen angeboten werden. Im Übrigen ist das Ablegen und Anbringen individuellen Grabschmucks einschließlich Grablichtern nicht zulässig.
Es wird um Verständnis gebeten, dass das auf den Friedhöfen tätige Personal angewiesen ist, unzulässigen Grabschmuck zu entfernen.