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Manchmal ist doch des Guten zu viel

Auf den Geislinger Friedhöfen werden auch Bestattungen im Kolumbarium, in Gemeinschaftsgrabanlagen und im Baumgrab angeboten. Von vielen werden diese Bestattungsformen nicht nur deswegen gewählt, weil damit kein Pflegeaufwand verbunden ist, sondern weil auch die Anlagen einen einheitlichen und immer gepflegten Eindruck machen. Deshalb hat der Gemeinderat in der Friedhofsatzung Regelungen getroffen, um dieses Gesamtbild zu garantieren.

So sind bei den Kolumbarien, bei den Baumgräbern und bei den Gemeinschaftsgrabanlagen mit Grabplatten, das Ablegen und Anbringen von Blumen, Pflanzschalen und sonstigen floristischen Gebinden sowie Grablichter und Grablaternen nicht zulässig.

Nur bei den Gemeinschaftsgrabanlagen mit Grabstelen ist individueller Grabschmuck in Vasen zusätzlich möglich. Weihwasserbehälter, Grablaternen und ähnliche Ausstattungen sind nur dann zulässig, wenn sie von den Steinmetzen passend zu den Stelen angeboten werden. Im Übrigen ist das Ablegen und Anbringen individuellen Grabschmucks einschließlich Grablichtern nicht zulässig.  

Es wird um Verständnis gebeten, dass das auf den Friedhöfen tätige Personal angewiesen ist, unzulässigen Grabschmuck zu entfernen.

Weitere Informationen

Ihre Ansprechpartnerin

Pressestelle
Stadt Geislingen an der Steige
Frau Christiane Wehnert
Rathaus
Hauptstraße 1
73312 Geislingen an der Steige
Raum: 102
Tel: 07331 24 366
pressestelle(@)geislingen.de

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.

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Rathaus (Neues), Stadtschloss & Alter Zoll
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Schubarthaus, Ordnungsamt & Bürgerservice (außer Standesamt)
Montag bis Freitag
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Montag
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Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

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Montag und Donnerstag
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