Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige hat am 24. Februar 2016 die Entwidmung einer Teilfläche in der Ledergasse beim Wilhelmsplatz beschlossen. Ursprünglich betrug die entwidmete Fläche 388 m². Durch Umplanung des Bauvorhabens wird die zu entwidmende Fläche auf 365 m² reduziert. Der geänderte zu entwidmende Straßenplan wird daher erneut ausgelegt und die Bürgerschaft informiert.
Die Absicht der Einziehung der öffentlichen Straßenfläche wird hiermit gemäß § 7 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg bekannt gegeben. Der Plan, aus dem die einzuziehende Fläche ersichtlich ist, liegt in der Zeit von Donnerstag, 06. Juli 2017 auf die Dauer eines Monats, während der üblichen Dienststunden beim Fachbereich 2 – Bauverwaltung, Sachgebiet 2.2 – Baurechtsbehörde im Stadtschloss, Schlossgasse 7, Zimmer 101 zur Einsichtnahme aus.
Gegen die beabsichtigte Entwidmung dieser öffentlich gewidmeten Fläche können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich 2, Sachgebiet 2.2 – Baurechtsbehörde Einwendungen erhoben.
30.06.2017