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Ehrenamtliche Mitglieder für Gutachterausschuss

Es sind 14 ehrenamtliche Mitglieder im gemeinsamen Gutachterausschuss für die Stadt Geislingen zu bestellen. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf 15 Kommunen des südöstlichen Landkreises Göppingen. Die Bestellung zum ehrenamtlichen Mitglied erfolgt befristet auf 4 Jahre durch den Gemeinderat der Stadt Geislingen.
 
Ziel des Gutachterausschusses ist es, als unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Der Gutachterausschuss besteht aus einem Vorsitzenden, mehreren Stellvertretern und weiteren Mitgliedern. Die Gutachter sind verpflichtet, die Aufgaben nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
 
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • Mitwirkung bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten 
  • Teilnahme an Sitzungen des Gutachterausschusses

Anforderungen:
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses müssen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung aktuelle umfassende Sach- und Fachkenntnisse (ImmoWertV 2021) sowie langjährige Erfahrungen besitzen. Dementsprechende Qualifikationen, Zertifikate oder Empfehlungsschreiben sind wünschenswert.
 
Es kommen insbesondere folgende Berufsgruppen oder Mitarbeiter folgender Bereiche in Frage:

  • öffentlich bestellte oder vereidigte Immobilienbewertungssachverständige
  • Architekten und Baufachleute
  • Vermessungsingenieure
  • Immobilienmakler, Betriebswirte
  • Bankfachleute, die mit der Finanzierung von Immobilien oder der Immobilienbewertung und Vermittlung beschäftigt sind
  • land- und forstwirtschaftliche Sachverständige

Ausschlussgründe:
Zum Mitglied des Gutachterausschusses darf nicht bestellt werden, wer nach § 21 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der aktuellen Fassung vom Amt des ehrenamtlichen Richters ausgeschlossen ist. Die Gutachter dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
 
Entschädigung:
Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind gemäß § 192 BauGB ehrenamtlich tätig. Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Gutachter im Gutachterausschuss wird eine Entschädigung nach § 14 Entschädigung der Mitglieder des Gutachterausschusses (GuAVO) gewährt, soweit die Tätigkeit nicht als dienstliche Angelegenheit wahrgenommen wird.
 
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Leiterin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Frau Kornmann (Tel. 07331 24290) zur Verfügung.
 
Alle Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen, senden bitte ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Qualifikationen und aktuelle Tätigkeit) bis spätestens 15.05.2024 an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Geislingen: Stadtverwaltung - Gutachterausschuss, Hauptstraße 24, 73312 Geislingen oder bewerben sich per E-Mail (Anhänge ausschließlich im PDF-Format; Umfang max. 5 MB, max. 3 Dateien): gutachterausschuss@geislingen.de.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.

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