Bei einem längeren Aufenthalt als 90 Tagen oder wenn Sozialleistungen bezogen werden sollen, müssen Sie im Bürgerservice der Stadt Geislingen, Schlossgasse 3, vorsprechen. Sie werden dann registriert und angemeldet. Hierfür stehen wir Ihnen Dienstags- und Mittwochnachmittags zwischen 13.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung.
Wir bitte um vorherige Kontaktaufnahme unter abh(@)geislingen.de um den Termin im Bürgerservice genau festzulegen.
Registrierung bei der Ausländerbehörde
Zuerst erfolgt die umfassende Registrierung. Für die Registrierung in der Ausländerbehörde müssen Sie sowie Ihre Familienangehörigen persönlich erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- biometrisches Lichtbild <für jede Person>
- gültigen Ausweisdokumente (biometrischer Reisepass) aller Familienangehöriger
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
- Das ausgefüllte Datenblatt. Dieses können Sie hier herunterladen. Bitte achten Sie darauf, dass sie sich beim Ausfüllen helfen lassen und eine für uns lesbare Version des Formulars abgeben (nicht nur in kyrillischer Schrift).
Anmeldung bei der Meldebehörde
Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt:
- Gültige Ausweisdokumente aller Familienangehöriger
- Ggf. Personenstandsurkunden
- Ggf. weitere Nachweise bei Kindern Nachweise zur Geburt (Geburtsurkunde), bei Ehepaaren Nachweise zur Heirat (Heiratsurkunde) oder Scheidung (Scheidungsurteil) jeweils im Original in Englisch oder mit Übersetzung.
- Wohnungsgeberbescheinigung (nur bei privater Unterbringung) – diese kann auch nachgereicht werden und finden Sie auf unserer Homepage.
Beide Schritte erfolgen nacheinander am selben Tag im selben Gebäude. Sie können einen Tag später die Fiktionsbescheinigung, die für den Antrag auf Sozialleistungen in Göppingen erforderlich ist, entweder bei uns abholen oder wir schicken Ihnen diese zu. Diese hat eine Geltungsdauer von 6 Monaten.
Auch erhalten Sie das Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis. Dieses müssen Sie für jede Person ausfüllen und können dieses wieder Dienstag oder Mittwochnachmittag persönlich abgeben. Ihr persönliches Erscheinen ist leider erforderlich, da wir Ihre Unterschrift für die Bestellung der Aufenthaltskarte benötigen.
Sobald die Karte fertig ist, erhalten Sie einen Brief von der Bundesdruckerei und können diese bei uns im Rathaus abholen.