Öffentliche Bekanntmachung
Richtlinie über die Vergabe von Bauplätzen (Bauplatzvergaberichtlinien)
im Neubaugebiet „Im Wiesle“ Stadtbezirk Aufhausen
Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Im Wiesle“ Gewann -Hinter der Kirche- im Stadtbezirk Aufhausen wurde am 03.08.2022 rechtsverbindlich. In leichter Hanglage entstand am nordwestlichen Ortsrand von Aufhausen ein Neubaugebiet mit 11 attraktiven Wohnbauplätzen (WA) mit Flächen zwischen 434 m² und 750 m². Das Neubaugebiet ist vermessen, erschlossen und zum Verkaufsstart bereit.
Die Stadt Geislingen an der Steige bietet Bauinteressenten die Möglichkeit, sich im Zuge des anstehenden Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke im Baugebiet „Im Wiesle“ Stadtgebiet Aufhausen zu bewerben.
Der Erwerb eines dieser Grundstücke ist grundsätzlich mit der Auflage verbunden, innerhalb von 3 Jahren (ab notariellem Kaufvertragsdatum) mit dem Bau eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zulässigen Wohngebäudes zu beginnen und dieses spätestens 5 Jahre (ab notariellem Kaufvertragsdatum) bezugsfertig als Hauptwohnsitz herstellen und mindestens 10 Jahre selbst zu bewohnen.
Der Kaufpreis für die Flurstücke 221/1 bis 221/10 liegen einheitlich bei 215,00 € pro m². Der Kaufpreis für das Flurstück 221/11 beträgt 200,00 € pro m². Darin enthalten sind die Kosten für Grund und Boden, der anteilige Erschießungsbeitrag sowie die Kosten für den Kanalhausanschluss, den Abwasserbeitrag und die Vermessung des Baugrundstücks. Bei Flurstück 221/11 erfolgt ein Abschlag wegen eines dinglich zu sichernden Leitungsrechts.
Der Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige hat die Vergaberichtlinien der Bauplätze für das Baugebiet „Im Wiesle“ Stadtgebiet Aufhausen in öffentlicher Sitzung am 28.05.2025 beschlossen, welche nachstehend genannt werden und in diesem Zuge öffentlich bekannt gemacht werden und somit in Kraft treten.
Der Start des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens für die Bauplätze im Baugebiet „Im Wiesle“ erfolgt am 25. Juli 2025 und endet am 28. September 2025.
Eine Bewerbung kann digital ausschließlich an liegenschaften(@)geislingen.de oder schriftlich an die Postadresse Stadt Geislingen, Abteilung Liegenschaften, Alter Zoll 24 in 73312 Geislingen an der Steige erfolgen.
Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen die Abteilung Liegenschaften unter der Telefonnummer 07331/24-236 oder per E-Mail unter liegenschaften(@)geislingen.de zur Verfügung. Auskünfte zum Bebauungsplan erhalten Sie unter 07331/24-387 oder stadtplanung(@)geislingen.de
Richtlinie über die Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet „Im Wiesle“ Stadtbezirk Aufhausen, festgelegt durch den Gemeinderat der Stadt Geislingen an der Steige in öffentlicher Sitzung vom 28.05.2025