Der Verkauf von Pflanzen und gartenbaulichen Erzeugnissen und des notwendigen Zubehörs ist ab 1. März 2021 in Baden Württemberg in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenbanken wieder erlaubt.
Es gelten u.a. die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Dies bedeutet:
- Angestellte und Kunden müssen eine medizinische Maske tragen. Dies gilt auch in den Außenbereichen und auf den dazugehörigen Parkplätzen.
- In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800m² darf sich maximal ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 m² Verkaufsfläche.
Weitere Informationen dazu finden Sie in beiliegender pdf-Datei auf Seite 2 und unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfüggung.
Michaela Wiedmann-Misch
Stadt Geislingen an der Steige
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Wirtschaftsförderung
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