Stadt Geislingen an der Steige

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Neues aus dem Rathaus und von OB Frank Dehmer

Geislingen hat nun zwei Stadtjäger

Die Stadtverwaltung hat zwei Stadtjäger eingesetzt. Geislingen an der Steige ist damit eine der ersten Kommunen, die von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch macht. Die Stadtjäger haben eine spezielle Ausbildung absolviert und sind Ansprechpartner, wenn es Probleme mit Wildtieren gibt, die in Siedlungsgebieten auftauchen.

In den vergangenen Jahren machte sich auch in Geislingen bemerkbar, dass immer mehr Wildtiere in den Siedlungsbereich drängen und es dadurch vermehrt zu Vorfällen in Wohngebieten oder anderen Bereichen kommt, in denen sich viele Menschen aufhalten.

Bislang waren die Möglichkeiten, die ein Jäger in solchen Fällen hatte, sehr begrenzt und ein Bejagen oder sonstige Hilfen waren oftmals kompliziert oder sogar unmöglich. Für Wohnhäuser, Hofräume und Hausgärten, die an Wohnhäuser angrenzen, oder beispielsweise auch Friedhöfe, gelten nämlich spezielle Regelungen. In diesen sogenannten befriedeten Bezirken ruht die Jagd, das heißt der Jagdpächter hat hier kaum Möglichkeiten, um für die geplagten Grundeigentümer tätig zu werden.

Durch die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) wurde nun im Laufe des Jahres 2022 die Möglichkeit eröffnet, einen sogenannten Stadtjäger einzusetzen, der sich genau um diese Fälle kümmert.

Diese Möglichkeit wurde in Geislingen nun in die Tat umgesetzt: Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey sind ab sofort für die gesamte Stadt als Stadtjäger eingesetzt (Kontakt: www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerservice/stadtjaeger).

 

(c) Pixabay.com
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Die beiden sind als erfahrene Waidmänner bekannt und haben die spezielle Ausbildung zum Stadtjäger als eine der ersten in Baden-Württemberg mit Erfolg absolviert. Sie waren von Anfang an begeistert von der Idee, diese Tätigkeit in Geislingen auszuüben und haben ihre Unterstützung entsprechend auch aktiv angeboten. Nun wurden ihnen vom Ordnungsamt die Einsetzungsurkunden übergeben. Die neuen Stadtjäger wurden dabei nochmals auf die ihnen ohnehin bereits bekannten Rechte und Pflichten hingewiesen.

„Uns ist es ein Anliegen, nicht Wildtiere zu entnehmen, sondern bei Konflikten beratend nach Lösungen zu suchen“, stellen die neue Stadtjäger heraus. „Dies erfolgt in Abstimmung mit der Stadt und allen öffentlichen Stellen und Ämtern. Die Rechte und Pflichten der Jagdpächter bleiben von unserer Einsetzung unberührt.“

„Die Problemstellungen für alle Beteiligten durch Wildtiere im Stadtgebiet wurden immer komplexer und daher war es notwendig, hier eine bürgerorientierte Lösung zu schaffen“, sagt Manuel Birle, Leiter des Ordnungsamtes. „Mit der Einsetzung der beiden Stadtjäger ist uns dies gelungen. Sie werden unseren Bürgerinnen und Bürgern als kompetente und engagierte Ansprechpartner mit Rat und Tat in Fragen des Wildtiermanagements zur Seite stehen.“

Die Einsetzung erstreckt sich auf die gesamte Gemarkung der Stadt Geislingen an der Steige inklusive der zugehörigen Ortsteile. Die Befugnisse beschränken sich dabei aber auf die Flächen, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf (befriedeter Bezirk). Alle sonstigen Bereiche werden weiterhin von den jeweiligen Jagdpächtern betreut und bejagt. Die Aufgabe des Stadtjägers ist es, in Zusammenarbeit mit der Stadt Geislingen, Eigentümer* oder Nutzungsberechtigte von befriedeten Bezirken in Fragen des Wildtiermanagements und der Wildtiere in Siedlungsbereichen sowie in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen zu beraten und zu unterstützen.

Präventive Maßnahmen haben Vorrang und können durch den Stadtjäger mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Nutzungsberechtigten in eigener Zuständigkeit und nach eigenem Ermessen erfolgen. Es erfolgt hierbei auch stets eine enge Zusammenarbeit mit Stadt, Polizei und des jeweils für das Gebiet zuständigen Jagdpächters.

Der Stadtjäger wird nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig und ist somit nicht bei der Stadt Geislingen angestellt. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger. Die Kontaktdaten des Stadtjägers finden sich auf der Homepage der Stadt Geislingen oder direkt auf der Homepage der beiden Stadtjäger (www.stadtjagd-gp.de). „Selbstverständlich steht unser Ordnungsamt außerdem weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung und vermittelt im Bedarfsfall dann auch gerne den Kontakt zu den beiden Stadtjägern“, ergänzt Manuel Birle.

Alle Infos: www.geislingen.de/de/buerger/rathaus-info/buergerservice/stadtjaeger

Weitere Informationen

Wir sind für Sie da!

Einwohnermeldeamt: 07331 - 24 253 oder 24 255 oder 24 257
HIER zur Online-Terminreservierung

Ausländerbehörde: 07331 - 24 256 oder 24 319
HIER zur Online-Terminreservierung

Kindergartenverwaltung: 07331 - 24 411

Weitere Kontaktdaten finden Sie HIER

 

Hinweis

Die Inhalte werden von der Stadtverwaltung Geislingen an der Steige gepflegt.

Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Stadtverwaltung Geislingen an der Steige wenden.